Start Gesellschaft Behörde pocht auf „Recht und Ordnung“

Behörde pocht auf „Recht und Ordnung“

ASTHEIM – Die Untere Naturschutzbehörde fordert für rund 25 Kleingartenparzellen einen Bebauungsplan. Über die Gemeindeverwaltung hat sie eingefordert, dass bis Ende des Jahres das Problem gelöst und die Ausstattung der Parzellen genehmigt werden soll. Manche Parzelleneigentümer müssen allerdings auch mit Abrissverfügungen rechnen.

Bei einem Rundgang mit Bürgermeister Carsten Sittmann (CDU) und Bauamtsleiter Alois Diel finden sich allerdings etliche Beispiele, anhand derer sich der Sinn von Paragraphen, Verordnungen und Vorschriften nicht immer erschließt. „Besteht kein Bebauungsplan, ist sogar der Gartenzaun eigentlich illegal“, erläutert Alois Diel ein solches Beispiel. In einem Garten gackern einige Hühner, in einem anderen schnattert eine Gans. „Ob freilebende Tiere gehalten werden dürfen, müsste über den Bebauungsplan geklärt werden“, so der erfahrene Verwaltungsmitarbeiter weiter.

In einem der betroffenen Garten ist eine Frau am Beeteharken. Sie kann diese Art der Bürokratie überhaupt nicht verstehen. „Wir haben den Garten seit vielen Jahren“, zuckt sie mit den Schultern, was bedeutet, dass sich keiner darum gekümmert hat, was – außer den Blumen und Pflanzen – eigentlich genehmigt werden müsste.

Gartenidylle pur. Die Untere Naturschutzbehoerde pocht allerdings darauf, dass mit einem Bebauungsplan alles sein Recht und Ordnung hat. Foto: Ralph Keim

„Ein Bebauungsplan würde pro Quadratmeter 2,11 Euro kosten“, rechnet Bauamtsleiter Diel vor. „Und diese Summe zu zahlen, ist die Gemeinde nicht in der Lage. Die Kosten müssten von den Eigentümern der Parzellen beglichen werden“, ergänzt Bürgermeister Sittmann. Dazu habe es bereits Gespräche gegeben. „Die Eigentümer haben uns deutlich zu verstehen gegeben, dass das für sie nicht in Frage kommt.“

Inzwischen hat sich die Interessengemeinschaft Freizeitgärten Trebur gegründet. Ihre Gärten liegen in unmittelbarer Nähe zur Astheimer Wohnbebauung, nicht selten wenige Meter vom dazugehörigen Wohnhaus entfernt. Die Untere Naturschutzbehörde sieht diese Gärten allerdings als „außerhalb“ von Astheim gelegen, was den Bebauungsplan erfordert. „Innerhalb“ von Astheim wäre ein Bebauungsplan nicht notwendig.

Daher hat die IG unter dem Vorsitz von Raimund Melchior an das Kreisbauamt geschrieben und um Klärung gebeten, warum bestimmte Gärten als „außerhalb“ von Astheim gelegen deklariert wurden. Eine Antwort steht noch aus.

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Seit ihrer ersten Ausgabe bin ich in verschiedenen Bereichen engagiert bei Journal LOKAL - die lokale Zeitung. Heute verantworte ich die Ausgaben "Mainz", „Mainz-Mitte“ und „Mainz-Mombach“. „Die lokale Berichterstattung ist für mich immer wieder etwas Besonderes, da man hier ganz nah an den Menschen ist“, möchte ich, Jahrgang 1964, meine Arbeit beschreiben. „Außerdem ist Mainz eine tolle Stadt mit einem tollen Umfeld.“