Start AKK Blaulicht im Rückspiegel – was tun?

Blaulicht im Rückspiegel – was tun?

Richtiges Verhalten im Stau kann Unfälle vermeiden und Leben retten

Mainz In einigen Bundesländern haben sie gerade erst begonnen und in anderen gehen sie bereits zu Ende: Die Ferienzeit. Während dieser Zeit steigt das Verkehrsaufkommen und damit auch die Unfallgefahr auf den Straßen. Das richtige Verhalten der Verkehrsteilnehmer, die von einem Einsatz der Rettungsdienste, der Polizei oder der Feuerwehr betroffen sind, kann hier entscheidend sein. Denn viele wissen nicht, wie sie bei Blaulicht und Martinshorn richtig reagieren sollen. Oft werden die Rettungsfahrzeuge blockiert, häufig werden auch beim gut gemeinten, aber überhasteten Versuch, Platz zu schaffen, weitere Unfälle riskiert. Unter solchem Fehlverhalten leiden sowohl die Retter, als auch die Unfallopfer, die auf schnelle Hilfe warten müssen.

Am wichtigsten ist es, sich erst einmal ruhig und besonnen zu orientieren, wenn Blaulicht oder Martinshorn bemerkt werden. Woher kommen die Signale? In welche Richtung bewegen sich die Fahrzeuge und wie viele sind es? Vorsicht beim Platz schaffen: Immer den Blinker setzen, um Einsatzfahrzeugen anzuzeigen, in welche Richtung man ausweichen will, dabei auf andere Verkehrsteilnehmer achten.

Die Johanniter in Mainz empfehlen die Beachtung der folgenden Regeln:

  • Bei einspurigen Fahrbahnen gilt grundsätzlich: An den rechten Fahrbahnrand fahren.
  • Bei entgegenkommenden Einsatzfahrzeugen nach rechts ausweichen, das Tempo verringern und ggf. anhalten.
  • Gelangt ein Einsatzfahrzeug auf gleiche Höhe, Geschwindigkeit verringern und ein Einscheren ermöglichen.
  • Auf Fahrbahnen mit zwei oder mehr Spuren fahren die linken Fahrzeuge nach links, alle weiteren Fahrzeuge nach rechts – also auch diejenigen, die auf der mittleren Spur fahren.
  • Ein vor einer roten Ampel haltendes Fahrzeug darf im Zuge des Ausweichens nach rechts auch über die Haltelinie fahren, wenn es der Verkehr zulässt. Schon ein Meter kann nachfolgenden Fahrzeugen das Rangieren ermöglichen und dem Einsatzfahrzeug so freie Fahrt bieten.
  • Für Fußgänger und Radfahrer gilt ebenfalls: Vorfahrt für die Retter! Sie müssen Einsatzfahrzeuge passieren lassen und dabei auf eigene Vorrechte verzichten.