Gonsenheim – Die Zukunft der „Housing Area“ in Gonsenheim sorgt im Stadtteil für Gesprächsstoff. Die Lokale Zeitung fragte Oberbürgermeister Michael Ebling (SPD) nach den Gründen für die Entscheidung, so frühzeitig die Weichen für die künftige Nutzung zu stellen. Warum hat er die Wohnbau Mainz GmbH damit beauftragt, ein städtebauliches Konzept für das Areal zu entwickeln? „Um den Neubau und die Ausweitung des Bestandes an öffentlich gefördertem Wohnungsbau voranzubringen“, heißt es in der Antwort aus dem Rathaus. „Mit dem Erwerb durch die Wohnbau als stadtnahe Gesellschaft soll das Areal eben nicht einer unkontrollierbaren städtebaulichen Entwicklung unterworfen werden.“ Diese Gefahr wäre gegeben, wenn die Fläche „von einem privaten Investor entwickelt werden würde, der sie dann aus dem Interesse hoher Renditen maximal nachverdichten würde“.
Die Gebäude auf dem Gelände sind eine von der US-Army vor einigen Jahren verlassene Wohnsiedlung und befinden sich im Eigentum der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA). Der Stadt Mainz sind sie bis Mitte 2020 für die Unterbringung von Flüchtlingen zur Verfügung gestellt worden.
Ebling beruhigt. „Mit Sicherheit werden wir, wie fälschlicherweise schon behauptet wurde, keine Siedlung des sozialen Wohnungsbaus an dieser Stelle zulassen.“ Die „Housing Area“ sei ein ganz besonders schöner Fleck, „dessen Charakter es zu erhalten gilt“.
Doch wie will die Stadtverwaltung die Bürger beruhigen?
„Unter Berücksichtigung der entsprechenden Beschlusslage des Stadtrates ist davon auszugehen, dass die Grundstruktur mit der aufgelockerten Bebauung in einer Grünanlage mit Baumbestand erhalten wird.“ Die elf zur Finther Landstraße hin ausgerichteten Häuser sollen mit jeweils vier Wohnungen, die zwischen 105 bis 152 Quadratmeter groß sind, instand gesetzt und soweit notwendig modernisiert werden“. Der Wohnungsbestand sei weder barrierefrei noch komme er für eine Wohnungsförderung durch das Land Rheinland-Pfalz in Frage. Weiterhin erwäge die Wohnbau, die ohnehin technisch und wirtschaftlich weniger geeigneten Reihenhäuser und zwei ,General-Villen’ an der Katharinenstraße/Max-Planck-Straße niederzulegen und durch Mehrfamilienhäuser in Anlehnung an die vorhandene Bebauung im Quartier und das direkte Umfeld und unter Wahrung der Grünstruktur zu ersetzen.
Der OB stellt klar, dass eine in der Öffentlichkeit genannte Verdichtung der Wohnanlage mit 6,5-geschossigen Gebäuden sowohl für die vorher genannten elf zu erhaltenen Wohngebäude wie auch für eine Ersatzbebauung „rechtlich nicht zulässig und städtebaulich auch abwegig wäre“.
Des Weiteren heißt es: „Die auf diesem Weg neu entstehenden Gebäude mit einer Struktur deutlich kleinerer und barrierefreier Wohnungen in überschaubarer Zahl würde dem Stadtratsbeschluss Rechnung tragen, geeignete und bezahlbare Wohnungen insbesondere für ältere Bürgerinnen und Bürger oder Menschen mit Bewegungseinschränkung sowie die anderen Zielgruppen zur Verfügung zu stellen. Die Wohnungen können so zugeschnitten werden, dass die öffentliche Wohnraumförderung greife und so besonders günstige Mietangebote ermögliche.
Diese „Eingriffe in die heutige Liegenschaftsstruktur würden auch den Leitgedanken des Mehrgenerationenwohnens im Quartier zur Geltung bringen und die Einrichtung von Betreuungsangeboten wie das ,Zuhause in Mainz’ der Wohnbau entscheidend öffnen“.
Selbstverständlich werde die Wohnbau auf ökologische Aspekte achten. Die die Wohnbau werde „in engem Kontakt mit den zuständigen Stellen der Verwaltung, den Stadtrat und seine Ausschüsse sowie den Ortsbeirat Gonsenheim regelmäßig über die Schritte zum Grundstückserwerb und die damit verbundene konzeptionelle Entwicklung informieren und sich mit den jeweiligen Mitgliedern der Gremien austauschen“. Ebenso sollen die Bürger bei der Entwicklung des Quartiers beteiligt und regelmäßig über den Sachstand informiert werden.
Die Ortsvorsteherin von Gonsenheim, Sabine Flegel (CDU) konfrontiert mit den Antworten sagte der Lokalen Zeitung: „Das sind alles gut gemeinte Willensbekundungen des OB. Jedoch vermisse ich sehr, dass er in schriftlicher Form ein Bekenntnis darüber abgibt, eine Erhaltungssatzung zu beschließen. In vielen Bereichen zeigt die Vergangenheit und auch aktuell einige Beispiele wie Hartenberg-Münchfeld, Bretzenheim sowie andere mehr, dass nach gut gemeinten Vorstellungen in der Realität die maximale Bebauung aufs höchstmögliche vollzogen wird“. Sie verwies auf die Landesbauordnung, die es auch in Gonsenheim ermögliche, bis zu sechs Geschosse zu errichten. „Die BiMa prüft zudem derzeit die Möglichkeit, das Areal für den Eigenbedarf zu nutzen.“ Somit könnte das Thema in Gänze hinfällig und eine Chance verpasst worden sein, meinte Flegel.