MAINZ – Am 15. April dürfen die Mainzer über die Frage über die die Bürger abstimmen, ob das Gutenbergmuseum durch den Bau des Bibelturms am Liebfrauenplatz erweitert werden soll oder eben nicht. Um ein positives Votum warb die BI pro Bibelturm im Vorfeld der Februar-Sitzung des Stadtrats direkt am Eingang des Rathauses.
Ohne den Bibelturm fehle der gesamten Sanierung und Erweiterung des Gutenberg-Museums der entscheidende Punkt, so das Argument der Bibelturm-Befürworter. Aber es gehe nicht nur um ihn, sondern um 400 Quadratmeter Erweiterungsfläche, die im ersten Bauabschnitt entstehen soll, ohne den Liebfrauenplatz großflächig zu überbauen.
Der Turm sei ein starkes Zeichen des Aufbruchs für ein Museum, das internationale Vergleiche nicht mehr zu scheuen braucht. „Der größte Sohn der Stadt verdient das Engagement aller Bürger von Mainz. Wirtschaft und Politik müssen auf allen Ebenen gewonnen werden“, meint Henning von Vieregge für den Freundeskreis „Mainz für Gutenberg“.
Ohne den Turm als erstem Bauabschnitt sei das gesamte Konzept eines zeitgemäßen Museumsquartiers gefährdet. „Wenn tatsächlich nur in den Brandschutz des Haupthauses investiert würde, haben wir am Ende keinen Turm und kein Quartier, aber blitzsaubere Brandschutztüren in einem Museumsgebäude, das den Anschluss ans 21. Jahrhundert längst verpasst hat.“
Die Bürgerinitiative „Freundeskreis Mainz für Gutenberg“ setzt sich für die Realisierung des ersten Bauabschnitts zur Erweiterung des Gutenberg-Museums Mainz inklusive dem sogenannten „Bibelturm“ ein.
Diese Modernisierung und Erweiterung des Weltmuseums der Druckkunst ist nach Meinung der BI dringend erforderlich, denn das Museum und seine Sammlung brauchen einen angemessenen architektonischen Rahmen, der über die Grenzen der Stadt und die Grenzen unseres Landes hinauswirkt.
Da es bis 15. April damit auch eine besondere Art des Wahlkampfs gibt, hat sich jetzt Christopher Sitte als zuständiger Ordnungsdezernent eingeschaltet: „Wir sind zwar die Gutenbergstadt. Das heißt aber nicht, dass bei diesem, Gutenberg betreffenden Bürgerentscheid die Stadt beliebig mit Pro- und Contra-Druckerzeugnissen zuplakatiert werden darf.“ Sitte macht darauf aufmerksam, dass die Plakatierung – analog der von öffentlichen Wahlen – genehmigungspflichtig ist.