Start Hessen Grund- und Hundesteuer werden fällig

Grund- und Hundesteuer werden fällig

Foto: Privat

Flörsheim. Die Stadtverwaltung bittet um Beachtung, dass am Mittwoch, 15. August, Grund- und Hundesteuer für das dritte Quartal 2018 fällig werden. Der Zahlungstermin ist pünktlich einzuhalten, da bei Zahlungsverzug entsprechende Mahngebühren und Säumniszuschläge berechnet werden. Außerdem werden die Rückstände kostenpflichtig im Wege der Verwaltungsvollstreckung eingezogen. Wer der Stadtkasse bereits eine Abbuchungsermächtigung vorgelegt hat, muss selbstverständlich keine Überweisung vornehmen. Die fälligen Beträge werden zu den Fälligkeitsterminen abgebucht. Die Stadt Flörsheim am Main verzichtet dieses Jahr auf das Versenden von Grund- und Hundesteuerbescheiden, da sich gegenüber dem Vorjahr keine Änderungen ergeben haben.

Andreas Wörner
Stabsstelle Öffentlichkeitsarbeit und Stadtarchiv