Start Hessen Magistrat erwägt Rückübernahme der örtlichen Sozialhilfe

Magistrat erwägt Rückübernahme der örtlichen Sozialhilfe

RÜSSELSHEIM – „Wenn die Stadt Rüsselsheim am Main wieder die Aufgaben der örtlichen Sozialhilfe übernimmt, wäre dies eine deutliche Verbesserung der Servicequalität für die Bürgerinnen und Bürger. Zudem würde dies für die Antragstellenden deutlich kürzere Wege bedeuten“, sagt Bürgermeister und Sozialdezernent Dennis Grieser.

Die Übernahme ist frühestens ab dem 1. Juli 2025 vorgesehen, wie aus einer aktuellen Beschlussvorlage an die Stadtverordneten hervorgeht. Von der Verbesserung würden jene Rüsselsheimer*innen profitieren, die nicht oder nicht mehr im Erwerbsleben stehen. Wenn sie aktuell Leistungen für örtliche Sozialhilfe beantragen wollen oder eine Beratung benötigen, müssen sie dafür zum Kreissozialamt nach Groß-Gerau fahren, weil es in Rüsselsheim kein Regionalbüro für soziale Angelegenheiten gibt. Zur örtlichen Sozialhilfe zählen nach dem zwölften Sozialgesetzbuch Hilfen zum Lebensunterhalt, zur Gesundheit und zur Pflege, Hilfe in anderen Lebenslagen, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie Leistungen für Bildung und Teilhabe.

Für die beabsichtigte Veränderung gibt es zwei Anlässe. Zum einen hat die Stadtverordnetenversammlung den Magistrat 2019 beauftragt, zu prüfen, ob die Übernahme der Aufgaben durch die Stadt sinnvoll ist. Zum anderen läuft derzeit ein Gesetzgebungsverfahren im Hessischen Landtag, nach dem die Aufgaben wieder den Sonderstatusstädten, zu denen Rüsselsheim am Main zählt, zufallen kann.

Damit eine solche Aufgabenübernahme geordnet vorbereitet werden kann, schlägt der Magistrat den Stadtverordneten in einem ersten Schritt vor, die Aufgaben vorerst an den Kreis Groß-Gerau zu übertragen. Dies wird bereits seit 2004 so vollzogen und soll bis zum 30. Juni 2025 fortgesetzt werden. In einem zweiten Schritt will der Magistrat mit dem Kreis über die Übernahme der Aufgaben partnerschaftlich verhandeln. Die Ergebnisse wird er den Stadtverordneten vorlegen, damit sie eine Entscheidung treffen können, wo die Aufgaben ab dem 1. Juli 2025 angesiedelt werden sollen. In dieser weiteren Beschlussvorlage wird die Stadt auch darlegen können, ob die Landesregierung Festlegungen zum Kostenausgleich für Personal-, Raum- und Sachkosten getroffen hat oder ob dieser Ausgleich auf der Ebene zwischen Kreis und Stadt über die Reduzierung der Kreisumlage erfolgen muss. „Wir haben den Kreis als fairen Gesprächspartner kennengelernt“, macht Grieser deutlich. Schon jetzt sei klar, dass die Kosten für die konkreten Geldleistungen oder Hilfen wie zur Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung wie vom Gesetzesgeber vorgesehen beim Kreis verbleiben.

Der Sozialdezernent weist darauf hin, dass die Stadt vor einigen Jahren reibungslos die Aufgaben der Eingliederungshilfe vom Kreis übernommen habe. Auch wenn die örtliche Sozialhilfe ein großes Aufgabenpaket umfasse, sei es nicht unrealistisch, dies zu schultern und nach vorläufigen Planungen dem Fachbereich Soziales und Gesundheit anzugliedern.

Die Gesetzesänderung, über die die Landesregierung noch entscheidet, betrifft das Hessische Ausführungsgesetz zum zwölften Sozialgesetzbuch.

 

Magistrat der Stadt Rüsselsheim am Main