Thema 1: Tempo-30-Zone in der Oppenheimer Straße.
Gerd Strotkötter: Diese eingeführte Regelung entsprach einem gemeinsamen Antrag des Ortsbeirates und dem Wunsch des Elternbeirats und der Schule im Projekt „Sicherer Schulweg“. Nach einer Einführungsphase soll die jetzt bestehende Strecke zwischen der Kreuzung Oppenheimer Straße/Parkstraße/Rheintalstraße bis zum REWE-Markt in nördlicher Richtung bis zum Ärztehaus verlängert werden.
Thema 2: Buslinie von Laubenheim-Ost zum Ärztehaus.
Dieses „heiße“ Thema, welches nicht nur die Einwohner im Ostteil des Vororts beschäftigt, rief eine große Resonanz hervor (u. a. „Laubenheim-Ost wird abgehängt!“). Zahlreiche Briefe und Vorschläge dazu erreichten sowohl den Ortsbeirat als auch die Verkehrsgesellschaft. Eine gute Nachricht kam gerade aus Mainz: In der neuesten Fortschreibung des städtischen Nahverkehrsplans wurde diese Streckenführung jetzt vorgesehen.
Thema 3: Neunwöchige Sperrung der L 431
Ein zweischneidiges Thema: Die Laubenheimer freuen sich über die Verkehrsentlastung, vor allem über den fehlenden permanenten LKW-Verkehr. Gerd Strotkötter spricht von einer „tollen Verkehrsberuhigung“ und „tollen Fahrmöglichkeiten für Radler nach Bodenheim“. Allerdings erkennt er natürlich auch die Befürchtungen der vielen (fast 20) Gewerbetreibenden in der viel befahrenen Oppenheimer Straße, die über die Sperrung nicht erfreut sind und deutliche Umsatzeinbußen durch den fehlenden Durchgangsverkehr fürchten. Über die Dauer der Bauphase befragte JournalLokal den Leiter des bauausführenden Landesbetriebs Mobilität, Bernhard Knoop (siehe an anderer Stelle dieser Ausgabe). Dieser versicherte, dass der Zeitplan für diese „überschaubare Maßnahme“ eingehalten wird. Gerd Strotkötter meint dazu, man werde die Auswirkungen einer Verkehrsbegrenzung genau verfolgen.
Thema 4: Wohin mit der neuen Kita?
Der Ortsvorsteher erklärt, dass er zusammen mit dem Stadtteilhelfer und Ur-Laubenheimer Hans Riffel alle infrage kommenden Grundstücke für einen Bau einer Kita mit 80 Plätzen abgesucht hat. Er hat diese fotografiert und die Bilder der Stadt geschickt. Es konnte jedoch nichts Geeignetes gefunden werden. Nach allen Recherchen liefe das Ganze darauf hinaus, dass es keine Alternative zum Bau des Gebäudes am Bolzplatz „Am Jungstück“ gibt. Allerdings mit der Sicherheit, dass ein Spielplatz in einer vernünftigen Größe weiter besteht. Strotkötter versichert, dass er sofort beim Dezernenten vorstellig wird, wenn sich eine andere Möglichkeit auftut.
Thema 5: Neubau Grundschule
Der Ortsvorsteher berichtet, dass die letzte Planungswerkstatt sehr harmonisch verlief und fast alle seien zufrieden gewesen. Über die Tatsache eines Schulneubaus sei man nun einig. Nur um die Größe der geplanten Halle und deren räumliche Ausstattung (Zwei-Feld-Halle) gibt es noch divergierende Meinungen. Ferner sind sowohl Eltern als auch Lehrer gegen ein Jugendzentrum auf dem neuen Schulgelände. Gerd Strotkötter wünschte sich, dass der alte Bahnhof bliebe. Dies ist aber nicht machbar, da dieses Gebäude laut Verwaltung wegen der dann zu erwartenden Renovierungskosten nicht mehr zu erhalten ist. Alternative Vorschläge für das Zentrum sind Räume im Wilhelm-Spies-Haus oder das Hausmeisterhaus, wobei beide Standorte umgebaut werden müssten.
Thema 6: Neue Baugebiete
Hierzu gibt es eine eindeutige Stellungnahme des Stadtplanungsamtes: keine neuen Baugebiete mehr in Laubenheim! Es gäbe noch die Möglichkeit, Baulücken zu schließen, falls es dort einen rechtsgültigen Bebauungsplan gibt. Lücken links des verlängerten Riedwegs sind dafür aus Gründen des Naturschutzes nicht mehr möglich.
Thema 7: Wasserversorgung
Der Streit mit der Stadt geht dahin, dass Laubenheim weiterhin von der Wasserversorgung Rheinhessen (WVR) beliefert werden will. Für einen anstehenden Rechtsstreit hat der Stadtteil einen Antrag auf Prozesskostenhilfe beim Verwaltungsgericht gestellt, der jedoch abgelehnt wurde. In dem Urteil steht jedoch weiterhin, dass die Stadt verpflichtet ist, die Kosten für die aufgelöste selbstständige Gemeinde zu tragen. D.h. im konkreten Fall, wenn ein eingemeindeter Ortsteil ein begründetes Anliegen gegen die Stadt hat, muss diese bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung die Gerichtskosten des Stadtteils tragen. Dies ist in einem anderen Fall auch so geschehen. Aufgrund dieser Bestimmung lotet der Ortsbeirat derzeit aus, ob man eine Klage erhebt. Der Stand ist so, dass der Ortsbeirat bei einer Änderung der Wasserversorgung laut Eingemeindungsvertrag zustimmungspflichtig ist. Das übergeordnete Problem ist jedoch, dass der Vertrag der Stadt mit der WVR abgelaufen ist und hier bereits ein Rechtsstreit anhängig ist. So ist nun mit einem weiteren spannenden Verlauf der Auseinandersetzung zu rechnen.
Themenzusammenstellung und Gesprächsleitung: Klaus Schmitt