BISCHOFSHEIM – Im November sind Parkflächenmarkierungen in mehreren Straßen geplant: Am Alten Kostheimer Weg, Am Mainweg (Ecke Am Alten Kostheimer Weg bis Ecke Hochheimer Straße), Hochheimer Straße (Ecke Am Mainweg bis Ecke Dammstraße) sowie in der Gustavsburger Straße. Das Parken wird dort nur noch in den gekennzeichneten Flächen möglich sein.
Die Gustavsburger Straße und die Straße Am Alten Kostheimer Weg sind derzeit nicht Teil einer Bewohnerparkzone. Dagegen sind die Hochheimer Straße und die Straße Am Mainweg (ab Ecke Am Alten Kostheimer Weg) als Bewohnerparkzone ausgewiesen. Das Parken ist dort weiterhin nur mit einem gültigen Bewohnerparkausweis gestattet. Bereits ausgestellte Parkausweise behalten ihre Gültigkeit bis auf Weiteres.
Bitte beachten Sie, dass die Umsetzung der Maßnahmen aufgrund der aktuellen Witterungsbedingungen nicht garantiert werden kann.
Gesa Marth
Gemeinde Bischofsheim