BISCHOFSHEIM – Die Gemeindeverwaltung Bischofsheim teilt mit, dass die Einbahnstraßenregelung in der Schulstraße, von „Im Attich“ bis zur „Darmstädter Straße“, wieder aufgehoben ist. Der Grund für diese Regelung waren Bauarbeiten am Haupteingang der Georg-Mangold-Schule. Die Arbeiten sind inzwischen abgeschlossen. Der Haupteingang der Schule ist wieder zugänglich. Deshalb wird die Einbahnstraßenregelung aufgehoben. Das zeitweise Durchfahrverbot für die Straße „Im Attich“ gilt jetzt wieder.
Es wird nochmals dringlich darum gebeten, die Kinder nicht mit dem Auto zur Schule zu bringen. Keinesfalls dürfen die Schulkinder direkt auf der Straße aus dem Fahrzeug gelassen werden. Das Halten an der Bushaltestelle, in den Grünanlagen oder in zweiter Reihe auf der „Darmstädter Straße“ gefährdet sowohl das eigene Kind, wie auch alle anderen Schulkinder. Wenn es unvermeidlich ist den Nachwuchs per Auto zur Schule zu bringen, dann sollte der Parkplatz an der „Berliner Straße“ genutzt werden. Von dort können die Kinder über zwei Fußgängerampeln sicher ihre Grundschule erreichen. Das Ordnungsamt der Gemeinde Bischofsheim wird rund um die Georg-Mangold-Schule verstärkt den Verkehr kontrollieren, damit die Kinder einen sicheren Schulweg haben.
Verena Kastrup
Gemeinde Bischofsheim