Start Hessen Gartenabfälle richtig entsorgen Untere Naturschutzbehörde des Kreises gibt Tipps

Gartenabfälle richtig entsorgen Untere Naturschutzbehörde des Kreises gibt Tipps

Bild von M W auf Pixabay

KREIS GROSS-GERAU – Wenn Gartenbesitzer Grünschnitt, Gras und Laub entsorgen möchten, dürfen sie dies nicht im Wald, in der freien Natur und auf Grünflächen tun. Denn, so die Untere Naturschutzbehörde des Kreises, dabei handelt es sich rechtlich gesehen um Abfall.

Wald- und Grünflächen der freien Natur sind in der Regel eine gut abgestimmte Lebensgemeinschaft. Bringt man zusätzliche Komponenten in dieses Gleichgewicht ein, verändert sich das Nährstoffangebot und die sensiblen Ökosysteme werden langfristig gestört. Die Verrottung der Pflanzen sorgt für einen verstärkten Nährstoffeintrag. Dies kann dann dazu führen, dass Pflanzen, die auf nährstoffarmen Böden zurechtkommen, wie etwa Veilchen oder viele Wiesenblumen, durch Nährstoff liebende Allerweltspflanzen wie Brennnesseln oder Brombeersträucher vertrieben werden.

Auch können nicht standorttypische Pflanzenarten in die freie Natur eingebracht werden, die die Lebensgemeinschaften im Wald, am Waldrand oder in Schutzgebieten negativ beeinflussen. Nicht selten treiben auch Wurzelreste von Gartenpflanzen wieder aus und verdrängen somit die ursprüngliche Pflanzenwelt.

Die illegale Ablagerung von Gartenabfällen kann aber noch weitere negative Folgen haben: Gärung und Fäulnisbildung (insbesondere bei Rasenschnitt) führen zur Störung der Mikroorganismen im Boden und behindern den natürlichen Nährstoffkreislauf. Und durch Gartenabfälle gelangt Nitrat in den Boden, das sich letztlich im Grundwasser wiederfindet und der Wasserqualität und damit unserer Gesundheit schadet.

Hinzu kommt, dass illegale Ablagerungen schnell Nachahmer finden: Innerhalb kurzer Zeit entwickelt sich dann eine kleine „Deponie“, auf der sich neben dem Grünschnitt auch schnell Abfälle ganz anderer Art sammeln. Zudem verursacht das illegale Ablagern von Grünschnitt nicht unbeträchtliche Kosten. Denn diese Abfälle müssen, auch wenn sie von Dritten illegal abgelagert wurden, vom Grundeigentümer ordnungsgemäß entsorgt werden – wenn es sich um öffentliche Flächen handelt, geht dies zu Lasten aller Steuerzahler.

Gartenabfälle in der freien Natur, so die Naturschutzbehörde abschließend, sind also nicht nur ein unschöner Anblick und zudem ein Verstoß gegen umweltschutzrechtliche Vorschriften: Durch die Verbreitung standortuntypischer Pflanzenarten könne außerdem beträchtlicher Schaden an der Natur angerichtet werden. Deshalb bittet die Behörde nachdrücklich darum, Gartenabfälle entweder auf dem eigenen Grundstück zu kompostieren oder über die Biotonne bzw. die örtlichen Annahmestellen für Grünmüll zu entsorgen.

Der Kreisausschuss des Kreises Groß-Gerau