Start Rheinhessen Neue Regelungen in der OG Bodenheim Mobilität Änderungen für alle Verkehrteilnehmer

Neue Regelungen in der OG Bodenheim Mobilität Änderungen für alle Verkehrteilnehmer

BODENHEIM – Der im Rahmen der Ortskernsanierung umgestaltete Bereich „Schönbornplatz“ konnte für den Verkehr freigegeben werden. Im Einvernehmen mit der Gemeinde wurden die Straßen Zwerchgasse und Mainzer-Pfort-Straße in den bestehenden Verkehrsberuhigten Bereich integriert, es gilt auch dort jetzt Schrittgeschwindigkeit. Die Zwerchgasse ist nun in beide Richtungen befahrbar, die Durchfahrt durch die Mainzer-Pfort-Straße ist nur noch Radfahrenden möglich. Hierdurch soll der Schüler- und auch der allgemeine Fußgängerverkehr besondere Beachtung finden. Zudem wird man so ebenfalls der allgemeinen Aufenthaltsfunktion des Verkehrsberuhigten Bereiches gerecht. Eine weitere Möblierung der Bereiche mit Pflanzkübeln befindet sich in der Umsetzung.

In der Straße „Am Kuemmerling“ wurden in Fahrtrichtung Hilgestraße zwei weitere sogenannte „Einfädelnischen“ geschaffen, um dem Begegnungsverkehr mehr Raum zu verschaffen. In der Langen Ruthe wurde zudem das Streckengebot „30“ im Bereich zwischen Einmündung Uwe-Zeidler-Ring/Am Mühlbach und dem Kreisverkehr L 413 aufgrund der baulich bedingten Fußgängerführung auf der Fahrbahn in Verbindung mit dem Schwerverkehr angeordnet.

Red

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