Start Hessen Landtagswahl: Informationen zur Stimmabgabe und zum Stimmzettel

Landtagswahl: Informationen zur Stimmabgabe und zum Stimmzettel

Symbolfoto, Quelle: Pixabay

RÜSSELSHEIM – Bei der Wahl zum 21. Hessischen Landtag am 8. Oktober 2023 haben Wählerinnen und Wähler zwei Stimmen. Die Wahlkreisstimme wird auf der linken Seite des Stimmzettels abgegeben. Hier stehen auch Informationen zu den im Wahlkreis kandidierenden Bewerberinnen und Bewerbern sowie den Ersatzbewerberinnen und -bewerbern. Die Landesstimme wird auf der rechten Seite des Stimmzettels abgegeben. Hier sind die Landeslisten mit ihrer Kurzbezeichnung, dem Namen der Partei oder Wählergruppe sowie den Ruf- und Nachnamen der ersten fünf Bewerberinnen und Bewerber der jeweiligen Landesliste abgedruckt.

Die Stadt Rüsselsheim gehört zum Wahlkreis 47 – Groß-Gerau I, zu dem auch Bischofsheim, Ginsheim-Gustavsburg, Kelsterbach, Raunheim und Nauheim gehören. Innerhalb dieses Wahlkreises ist die Stimmzettelfarbe identisch. Die Stimmzettel anderer Wahlkreise unterscheiden sich in der Farbe.

In die rechte obere Ecke aller Stimmzettel ist ein kleines Loch gestanzt. Dies ist eine Hilfestellung für blinde und sehbehinderte Wählerinnen und Wähler, die anhand dieser Markierung erkennen können, wie der Stimmzettel in eine besondere Wahlschablone einzulegen ist. Die Wahlschablone mit einer Informations-CD stellt der Blinden- und Sehbehindertenbund Hessen e.V., Mörfelder Landstraße 6-8, 60598 Frankfurt am Main, E-Mail sekretariat@bsbh.org, zur Verfügung.

Im Wahlbezirk 36 (Otto-Hahn-Schule), der für die repräsentative Wahlstatistik ausgewählt ist, befinden sich auf dem Stimmzettel in der rechten oberen Ecke Aufdrucke zum Geschlecht der Wählerinnen und Wähler sowie deren Zugehörigkeit zu einer Geburtsjahresgruppe. Die Buchstaben A bis F stehen jeweils für Geburtsjahresgruppen der Männer, Diverse oder Personen ohne Angabe einer Geschlechtsbezeichnung im Geburtenregister, die Buchstaben G, H, I, K, L und M entsprechend für die verschiedenen Geburtsjahresgruppen der Frauen. Weitere personenbezogen Daten werden nicht erhoben.

Unter Wahrung des Wahlgeheimnisses werden hier nach der Wahl statistische Erhebungen durchgeführt. Informationen hierzu gibt es auf der Internetseite des Hessischen Statistischen Landesamtes unter https://statistik.hessen.de/ .

Magistrat der Stadt Rüsselsheim am Main