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Friedhofsverwaltung Ginsheim-Gustavsburg bittet um Einhaltung geltender Vorschriften

GINSHEIM-GUSTAVSBURG – Aufgrund wiederholter Beschwerden über das Abstellen und Anbringen von Gegenständen vor und an den Urnenwänden sowie an den Baumgrabstätten erinnert die Friedhofsverwaltung der Stadt Ginsheim-Gustavsburg an die hierfür geltenden Vorschriften.

Bei den Grabstellen in den Urnenwänden und an den Baumgräbern besteht keine individuelle Gestaltungsmöglichkeit.

Das Anbringen oder Aufstellen von Vasen, Kerzen, Blumen, Figuren und sonstigen Gegenständen rund um die Urnenwände ist nicht gestattet. Ferner ist das Abstellen jeglicher Gegenstände vor der Urnenwand und auf der Urnenwandmauer untersagt.

Gemäß den Vorgaben des § 26 (6) Friedhofssatzung der Stadt Ginsheim-Gustavsburg kann jedoch, auf den hierfür ausgewiesenen Flächen, pietätvoller Blumenschmuck abgestellt werden.

Der zuständige Friedhofsmitarbeiter ist angehalten, alle regelwidrig abgestellten Gegenstände zu entfernen und an die hierfür vorgesehenen Plätze in der Nähe der Grabstellen zu verbringen. Das Friedhofsamt bittet darum, die Gegenstände von dort mitzunehmen und dankt für Einhaltung der geltenden Vorschriften.

Stadtverwaltung Ginsheim-Gustavsburg