GINSHEIM-GUSTAVSBURG – Aufgrund der andauernden Trockenheit besteht eine hohe Wald- und Grasbrandgefahr. Um frühzeitig möglichen Bränden vorzubeugen, hat die Stadt eine Allgemeinverfügung erlassen, die das Grillen und offene Feuer auf öffentlichen Flächen im gesamten Stadtgebiet ab sofort untersagt. Von dem Verbot betroffen sind zum Beispiel Grills jeder Art (auch Einweggrills), Wasserpfeifen, offene Flammen wie Kerzen oder Fackeln, Abflammgeräte für Unkraut sowie das achtlose Wegwerfen von glühenden Zigaretten.
Die Stadt bittet um Verständnis: Selbst wenn es regnet, bleibt die Brandgefahr – je nach Witterung – bestehen, da die oberen Bodenschichten nur kurz feucht, darunter aber weiterhin trocken sind. Brände können sich so schnell ausbreiten. Die Verfügung gilt bis auf Weiteres. Verstöße können geahndet werden. Die Allgemeinverfügung kann im Detail auf der Stadthomepage unter der entsprechenden Pressemeldung nachgelesen werden.
Stadtverwaltung Ginsheim-Gustavsburg
























