Start Bischofsheim Die Friedhofsverwaltung bittet um Beachtung dieser Ausnahmeregelung

Die Friedhofsverwaltung bittet um Beachtung dieser Ausnahmeregelung

BISCHOFSHEIM – Die Gemeindeverwaltung Bischofsheim bietet erneut die Möglichkeit, die Grabstätten sowie die Urnenbaumgrabstätten zu schmücken und zu beleuchten. Bei der Dekoration der Urnenbaumgräber möchte die Friedhofsverwaltung jedoch im Vorfeld darauf hinweisen, dass die Dekoration der Urnenbaumfeldplatten nur in dem Zeitraum vom 01.11.2023 bis zum 01.03.2024 zulässig ist. Abgestellte Dinge müssen dann wieder entfernt werden. Es ist eine vorübergehende Duldung von Dekoration.

Ab Anfang März beginnt das Bauhof-Team mit den Frühlingspflegearbeiten auf dem Friedhof, deshalb müssen dann die Baumfeldplatten freigeräumt sein. Die Friedhofsverwaltung bittet die Angehörigen darum, auch Freunde und Bekannte zu informieren, dass nur ein Gesteck abgestellt werden sollte, wenn ihnen das Abräumen möglich ist.

Verena Kastrup
Gemeinde Bischofsheim