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Hallenbad nimmt Gestalt an Neubau mit innovativer Energietechnik und Barrierefreiheit

Blick von der Südseite auf das Gerüst des neuen Hallenbades der VG Rhein-Selz. Form und Ausmaß des Bauwerks sind inzwischen deutlich erkennbar. Foto: Gregor Starosczyk-Gerlach

RHEIN-SELZ – Mit dem Richtfest hat der Neubau des Hallenbades in Oppenheim vor Kurzem einen weiteren Meilenstein erreicht. Bei der Veranstaltung sind die Form und der Ausmaß des Gebäudes gut erkennbar gewesen. Die Verbandsgemeinde (VG) Rhein-Selz setzt bei dem Projekt nach eigenen Angaben auf ein innovatives Energie- und Wasserkonzept sowie auf eine möglichst barrierefreie Nutzung. Das neue Bad soll vor allem dem Schul- und Vereinssport, dem Schwimmunterricht und der Bevölkerung zur Verfügung stehen.

Eine Besonderheit ist das technische Betriebskonzept. Während die Verbandsgemeinde das Gebäude errichtet, übernimmt die Energie- und Dienstleistungsgesellschaft (EDG) aus Nieder-Olm die technische Ausstattung, deren Betrieb und Wartung. Die kommunale Gesellschaft, an der auch die VG Rhein-Selz beteiligt ist, fungiert als Contracting-Partner. Dafür zahlt die VG über 20 Jahre eine vertraglich vereinbarte Rate.

Allerdings bleibt die Finanzierung nicht von Schwierigkeiten verschont. Die EDG hatte für die innovative Energietechnik mit Fördermitteln gerechnet, die nun offenbar ausbleiben. Dadurch erhöht sich die finanzielle Belastung über die Vertragslaufzeit. Die genaue Höhe der Mehrkosten steht noch nicht fest.

Zum Energiekonzept gehören unter anderem Photovoltaik, Photothermie und Geothermie. Nach Angaben der VG soll das Hallenbad mehr Energie erzeugen, als es selbst verbraucht. Zugleich soll der Wasserverbrauch gegenüber herkömmlichen Hallenbädern erheblich sinken. Gegenüber dem alten Bad stehen künftig mehr als 75 Prozent zusätzliche Wasserfläche zur Verfügung.

Bei der Planung wurde auch der Inklusionsbeirat der VG einbezogen. Dessen Erste Vorsitzende Sina-Katharina Scherer konnte in Gesprächen mit den Architekten Anregungen für den Innen- und Außenbereich einbringen. Vorgesehen sind ein barrierefreier Eingang, Orientierungshilfen für Menschen mit Sehbeeinträchtigungen, eine entsprechend gestaltete Umkleide sowie ein Abstellplatz für Rollstühle. Auch der Zugang ins Wasser soll barrierefrei möglich sein.

Eine weitere Besonderheit ist die geplante „Stille Stunde“, die laut Scherer fest im Nutzungskonzept verankert ist. Während dieser Zeit soll das Schwimmen unter möglichst reizarmen Bedingungen möglich sein, etwa ohne Musik und mit reduzierter Geräuschkulisse. Das Angebot richtet sich insbesondere an Menschen mit Sinnesbeeinträchtigungen. Wann und wie häufig die Stille Stunde angeboten wird, muss noch mit den Zeiten für Schulen, Vereine und den allgemeinen Badebetrieb abgestimmt werden.

Hinsichtlich der Eintrittspreise sagte VG-Bürgermeister Martin Groth, das Ziel sei ein bezahlbares Angebot, das möglichst vielen Menschen das Schwimmenlernen und die regelmäßige Nutzung ermöglichen soll. Über das endgültige Preis- und Nutzungskonzept entscheidet der Verbandsgemeinderat.

Gregor Starosczyk-Gerlach

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