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Barth: „Haben umfangreichen Fragenkatalog beantwortet“ Landkreis widerspricht der Kritik und sieht Chancen auf weitere Lockerungen

Bleiben weitere positive Funde mit ASP-Infektionen aus, hofft der Landkreis auf eine Rückstufung von der ASP-Sperrzone II in die Sperrzone I – und damit auf weitere Lockerungen. Foto: Gregor Starosczyk-Gerlach

LANDKREIS/ RHEIN-SELZ – Für die von der Afrikanischen Schweinepest (ASP) betroffenen Gebiete zwischen Nackenheim und Guntersblum könnten die kommenden Wochen entscheidend werden. Werden bis zum Herbst zwischen Mainz-Laubenheim, Oppenheim und Guntersblum keine mit dem Virus infizierten Wildschweine oder Kadaver mehr gefunden, sieht der Landkreis Mainz-Bingen Chancen auf weitere Lockerungen.

Dann soll die Rückstufung des Gebietes von der Sperrzone II in die Sperrzone I beantragt werden. Einen solchen Schritt gab es bereits im Frühjahr für den Bereich zwischen Bingen und Mainz. Ein positiver Bescheid würde auch für die Region südlich von Mainz weitere Erleichterungen mit sich bringen.

„Diese Sachlage ist klar und wurde von uns auch mehrfach kommuniziert“, sagt Landrat Thomas Barth (CDU). Damit reagiert der Landrat zugleich auf die Kritik an der Informationspolitik rund um die ASP-Maßnahmen.

Zaun als Voraussetzung für Lockerungen

Eine wichtige Rolle bei der weiteren Eindämmung der Tierseuche spielen nach Einschätzung der Fachleute die Zäune entlang des Rheins. Sie sollen verhindern, dass infizierte Wildschweine in bislang weniger betroffene Gebiete gelangen und sich das Virus weiter ausbreitet. Nach Darstellung des Landkreises sind die Zäune ein wesentlicher Faktor dafür, dass eine Rückstufung des Gebietes überhaupt möglich werden könnte. Mit der Fertigstellung eines festen Schutzzauns zwischen Rhein und B9 konnten in Teilen der Region bereits erste Einschränkungen gelockert werden.

Für Bau und Finanzierung der Anlagen ist allerdings nicht der Landkreis zuständig. Barth verweist hier auf das Land Rheinland-Pfalz. Die geplanten Trassen seien im Auftrag des zuständigen Ministeriums zunächst von einem Ingenieurbüro auf Machbarkeit sowie Natur- und Umweltverträglichkeit geprüft worden. Anschließend habe eine planerische Abstimmung mit der oberen Naturschutzbehörde und dem Wasser- und Schifffahrtsamt stattgefunden.

Im Oppenheimer Wäldchen sind inzwischen bekannte Wege wieder zugänglich. Auch für andere Bereiche entlang des Rheins gab es Erleichterungen. Die Hoffnung des Kreises richtet sich nun darauf, dass bei einem weiterhin günstigen Seuchengeschehen der nächste Schritt folgen kann.

Kreis verweist auf Informationsangebote

Mit der Aussicht auf weitere Lockerungen widerspricht der Landkreis dem Eindruck, nicht genügend informiert zu haben. Neben zahlreichen Gesprächen haben der Leiters des Veterinäramtes, Dr. Markus Wacker, und der Beigeordnete, Erwin Malkmus (FWG) an einer Sitzung des Oppenheimer Stadtrates teilgenommen. Vor der jüngsten Bürgerversammlung habe das Veterinäramt außerdem einen umfangreichen Fragenkatalog der Stadt beantwortet. „Die Stadt aber auch eine Bürgerin, der wir ebenfalls einen umfangreichen Fragenkatalog beantwortet haben, waren also informiert“, sagt Barth.

Alle Informationen zur ASP bündelt der Landkreis zudem auf einer Sonderseite seiner Homepage. Dort finden sich nach Angaben der Kreisverwaltung auch Verweise auf Informationen des Landes, des Friedrich-Loeffler-Instituts sowie hessischer Landkreise. Damit sollen unter anderem die wissenschaftlichen Grundlagen der Maßnahmen und die unterschiedliche Situation in den betroffenen Regionen nachvollziehbar werden.

Entscheidend bleibt das Seuchengeschehen

Ob weitere Einschränkungen tatsächlich aufgehoben werden können, hängt also letztlich vom weiteren Verlauf des Seuchengeschehens ab. Bleibt der Bereich zwischen Mainz-Laubenheim und Guntersblum bis zum Herbst ohne weitere Funde infizierter Wildschweine oder Kadaver, wäre aus Sicht des Landkreises eine wichtige Voraussetzung für den Antrag auf Rückstufung erfüllt.

Autor: Gregor Starosczyk-Gerlach

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