Start Hessen Digitale Genehmigungsfreistellung von Bauvorhaben startet in Rüsselsheim am Main

Digitale Genehmigungsfreistellung von Bauvorhaben startet in Rüsselsheim am Main

Bild von Annette auf Pixabay

RÜSSELSHEIM – Die Stadt Rüsselsheim am Main ergänzt ihr Portfolio digitaler Dienstleistungen. Ab sofort können Bauherrschaften und Planende die erforderlichen Mitteilungen und Bauvorlagen für genehmigungsfreigestellte Vorhaben digital über das Bauportal Hessen einreichen. Das neue Angebot gilt für Bauvorhaben sowohl nach Paragraf 64 der Hessischen Bauordnung (HBO) als auch nach der erweiterten Genehmigungsfreistellung gemäß Paragraf 64a HBO. Darüber hinaus können auch baugenehmigungsfreie Vorhaben nach Paragraf 63 HBO digital mitgeteilt werden.

Die Genehmigungsfreistellung nach Paragraf 64 betrifft Bauvorhaben, die im Geltungsbereich eines Bebauungsplans liegen. Die erweiterte Genehmigungsfreistellung nach Paragraf 64a erfasst die Errichtung von Wohngebäuden in Gebieten, in denen kein Bebauungsplan besteht.

Stadtrat Valerius sagt: „Mit der digitalen Genehmigungsfreistellung erweitern wir das bestehende Dienstleistungsangebot der Bauaufsicht bei der Stadt Rüsselsheim um einen weiteren wichtigen Baustein. Alle, die genehmigungsfreie Bauvorhaben planen, können die erforderlichen Mitteilungen künftig vollständig online übermitteln, und die Bauaufsicht bearbeitet sie durchgängig digital weiter. Das vereinfacht die Kommunikation, vermeidet Papier- und Postwege und schafft transparente, zeitgemäße Abläufe für alle Beteiligten.“

Oberbürgermeister Patrick Burghardt ergänzt: Rüsselsheim am Main treibt die Digitalisierung der Verwaltung konsequent voran. Wir erweitern den Zugang zu städtischen Dienstleistungen, reduzieren unnötige Wege und schaffen einen modernen Service für Bürgerinnen und Bürger.“

Die Bauaufsicht der Stadt Rüsselsheim am Main baut ihre digitalen Dienstleistungen bereits seit mehreren Jahren kontinuierlich aus. Als erste Bauaufsichtsbehörde in Hessen führte sie sowohl die digitale Beantragung von Baulastenauskünften als auch von Abgeschlossenheitsbescheinigungen ein. Mit der digitalen Genehmigungsfreistellung setzt die Stadt diesen Weg konsequent fort und ergänzt ihr Angebot um eine weitere Dienstleistung.

Das Bauportal Hessen, auch DigiBauG genannt, wurde im Auftrag des hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum (HMWVW) durch die ekom21 entwickelt. Es ermöglicht eine sichere digitale Kommunikation zwischen Bauherrschaften, Planenden und Bauaufsichtsbehörden. Die über das Portal erfassten Daten und Unterlagen werden digital an die Fachanwendung der Bauaufsicht übermittelt.

Perspektivisch sollen sämtliche bauaufsichtliche Verfahren über das Bauportal angeboten werden.

Die neuen digitalen Dienstleistungen sind von der Startseite www.ruesselsheim.de über das Suchwort „Genehmigungsfreistellung“ erreichbar oder unter dem Link https://www.ruesselsheim.de/vv/produkte/lokale-leistungen/genehmigungsfreistellung-nach-64-und-64a-hbo

Magistrat der Stadt Rüsselsheim am Main