BISCHOFSHEIM – Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz hat in einer Klarstellung die neuen Regelungen zur Entsorgung von Altkleidern veröffentlicht.
Darin heißt es, dass wiederverwendbare, saubere Kleidung in den von der Kommune festgelegten Sammelstellen entsorgt werden kann. Zerschlissene Kleidung sowie stark verschmutzte Textilien können weiterhin in der Restmülltonne entsorgt werden, da es im Falle der Gemeinde Bischofsheim keine getrennte Sammlung für Textilien gibt.
In die Altkleidercontainer von Sammlern soll weiterhin lediglich gebrauchsfähige Kleidung gegeben werden, sofern nicht ausdrücklich auch andere Textilien gesammelt werden.
Idealerweise sollen brauchbare Altkleider vor der Abgabe an einer Sammelstelle in der Waschmaschine gereinigt werden, um eine ordnungsgemäße Weiterverwendung zu gewährleisten.
Wiederverwendbare, saubere Kleidung kann an den Containern der AWS am Friedrich-Ebert-Platz sowie am Mainweg abgegeben werden. Darüber hinaus kann die Kleidung auch am Wertstoffhof Sonnenwerk, Am Schindberg 27, entsorgt werden. Des Weiteren besteht die Möglichkeit, die Kleidung in Altkleidercontainern privater Anbieter abzugeben.
Gesa Marth
Gemeinde Bischofsheim