Start Gesellschaft Wissenswertes zur elektronischen Patientenakte Information >>>Info-Nachmittag bei der AWO Laubenheim

Wissenswertes zur elektronischen Patientenakte Information >>>Info-Nachmittag bei der AWO Laubenheim

Auf Einladung von Digitalbotschafterin Rita Markgraf informierte Jan Estelmann von der BKK Pfalz bei der AWO Laubenheim zum Thema elektronische Patientenakte. Foto: Oliver Gehrig

LAUBENHEIM – „Die elektronische Patientenakte (ePA) für alle“ war das Thema eines Informationsnachmittags, zu dem Digitalbotschafterin Rita Markgraf im Namen des Seniorennetzwerks Laubenheim zur AWO Laubenheim eingeladen hatte. Jan Estelmann von der BKK Pfalz informierte über Einzelheiten und stand den rund 20 anwesenden Seniorinnen und Senioren Rede und Antwort.

„Ich freue mich, dass sich so viele für das Thema ePA interessieren“, sagte Rita Markgraf zu Beginn. Am 15. Januar 2025 war der Testbetrieb in der Modellregion gestartet, am 29. April 2025 folgte die offizielle Inbetriebnahme. Die verbindliche Pflicht zur Nutzung der ePA startete für Apotheken, Ärzte und Krankenkassen im Oktober 2025. Für Kassenpatienten ist die Nutzung freiwillig. Wie nutzt man die ePA? Wie sicher sind die Daten? Solche Fragen sollten beim Info-Nachmittag beantwortet werden.

„Die Krankenkassen haben die Pflicht, aufzuklären“, betonte Jan Estelmann zu Beginn seiner Ausführungen. „Deshalb bin ich heute hier.“ Auch für Privatpatienten soll die ePA in den nächsten Jahren angeboten werden. Die ePA sei ein digitaler Ordner, in dem Gesundheitsdaten wie Befunde, Medikationslisten oder Arztbriefe abgelegt werden. „Diese Daten sind jederzeit und überall digital abrufbar“, so Estelmann. „Es ist der digitale Gesundheitsordner für gesetzlich Krankenversicherte.“ Stand Oktober 2025, seien 37 Millionen Dokumente in der ePA gespeichert.

Ärzte und Zahnärzte haben nach dem Verwenden der elektronischen Gesundheitskarte 90 Tage Zugriff auf die ePA, Apotheken haben drei Tage Zugriff. Versicherte sowie Leistungserbringer wie Krankenhäuser und Ärzte haben Lese- und Schreibrechte, Kostenträger wie Krankenkassen lediglich Schreibrechte, aber keine Leserechte.

„Welche Zugriffe sind im Ausland möglich?“, fragte Rita Markgraf. „Derzeit noch keine“, antwortete Estelmann. Aber die Thematik werde bald in die EU gehen. „Dann haben auch europäische Ärzte Zugriff.“

Vorteile der ePA seien, dass alle relevanten Gesundheitsdaten an einem Ort liegen, sie aktuell und strukturiert sind sowie zeit- und ortsunabhängig als lebenslange Akte dienen. „Zwölf Jahre nach dem Ableben wird die Akte gelöscht“, informierte der BKK-Experte. Zurzeit hätten nur fünf Prozent der gesetzlich Versicherten Zugriff zur ePA. Hier bestehe noch Ausbaupotenzial.

Zum Thema Sicherheitsbedenken sagte der Experte: „Absolute Datensicherung gibt es nicht, weder digital noch analog. Größter Risikofaktor ist der Mensch.“ Etwa durch Fehlkonfigurationen oder die Weitergabe von PINs. Aber: „Alle Daten werden zentral auf Servern gespeichert und verschlüsselt.“ Sie seien hoch abgesichert und unterliegen den europäischen Datenschutzbestimmungen. Zudem werden sämtliche Aktivitäten protokolliert.

Zu zahlreichen Einzelfragen gab der Experte detailliert Auskunft. So nahm jeder Gast bei diesem Info-Nachmittag wichtige neue Informationen mit nach Hause.

Oliver Gehrig