
OPPENHEIM/LANDKREIS – Die Afrikanische Schweinepest (ASP) sorgt in diesem Sommer weiter für Gesprächsstoff. Während die Nackenheimer Rheininseln Sändchen und Kisselwörth wegen der Afrikanischen Schweinepest (ASP) nach wie vor nicht betreten werden dürfen, gibt es im südlichen Teil des ASP-Sperrgebiets erste Erleichterungen.
Nach der Fertigstellung von festen Schutzzäunen zwischen Rhein und B9 wurden vor Kurzem zahlreiche bislang gesperrte Wege wieder freigegeben. Beispielsweise wurde die Bewegungsfreiheit im Oppenheimer Wäldchen sowie in den Bereichen Dienheim, Ludwigshöhe und Guntersblum vergrößert, teilte vor Kurzem die Kreisverwaltung Mainz-Bingen mit.
Die Situation rund um die lange Zeit gesperrten Bereiche, hatte in Rhein-Selz allerdings nach und nach zu großem Unmut geführt. Die Bürger klagten über Informationsmangel und fehlende Aufklärung, und forderten eine Einwohnerversammlung ein. Das greift die Stadt Oppenheim nun auf und will die Situation bei einer Einwohnerversammlung aufarbeiten. Die Bürger sollen über die aktuellen Regelungen informiert werden und die Gelegenheit zu Fragestellung bekommen.
Dazu lädt Stadtbürgermeisterin Silke Rautenberg (AL) alle Oppenheimerinnen und Oppenheimer am Donnerstag, 20. August, 19 Uhr, in die Emondshalle ein. Laut der Ankündigung sollen auch weitere Themen wie die Zukunft des Wertstoffhofs, die Neugestaltung des Oppenheimer Friedhofs, der Sachstand zum Glasfaserausbau, an dem Abend behandelt werden.
Zu den aktualisierten Regelungen in den von ASP betroffenen Bereichen wie dem Oppenheimer Wäldchen teilte die Kreisverwaltung inzwischen Grundsätzliches mit: „Die bekannten Wege dürfen zu Fuß, mit Pferden oder Rädern genutzt werden, also auch die, die bisher ausdrücklich gesperrt waren. Fußgängertore eröffnen hier den Zugang. Wieder offen ist auch der Hundestrand und der Zugang zur NATO-Rampe.“ Damit dessen Öffnung dauerhaft bestehen können, gelte auf dem Weg zum Hundestrand beispielsweise weiterhin eine konsequente Leinenpflicht.
„Erst am Hundestrand selbst dürfen die Hunde wieder frei laufen. Auch dürfen die offenen Wege nicht verlassen werden und Fußgängertore sind unbedingt nach Durchgang wieder zu schließen. Auch wenn die erwähnte NATO-Rampe zwischen Dienheim und Ludwigshöhe jetzt für Fußgänger und Radfahrer zugänglich ist und für das Slippen nicht motorisierter Boote genutzt werden kann, bleibt das Slippen von Motorbooten und Jet-Skiern weiterhin verboten.“
Zur Begründung erläutert Leiter des Mainz-Binger Veterinäramtes, Dr. Markus Wacker, dass die Behörden zur Zeit prüfen, ob ein Rückstufungsantrag bei der Europäischen Kommission in diesem Herbst Erfolg haben könnte. „Dies würde weitere Erleichterungen für die Bevölkerung bedeuten. Speziell für Landwirtschaft und Weinbau wäre dies eine spürbare Entlastung. Unter anderem könnten die Pflicht zur Drohnenbefliegung der landwirtschaftlichen Flächen vor der Ernte und Handelsbeschränkungen für Schweinehalter gelockert werden.“
Daher hofft Wacker, dass der Zaun nicht so oft und leicht beschädigt wird, wie der Elektrozaun, der in den nächsten drei Monaten nach und nach zurückgebaut werden soll. Bei seinem Bau seien jedenfalls die Belange des Tier,- Natur- und Artenschutzes im Konsens mit den berechtigten Belangen einer leider notwendigen Bekämpfung der ASP berücksichtigt worden. „Auch Extremsituationen wie einer Flutkatastrophe wurde mit Fluchttoren, die bei drohender Flut den Wildtieren eine Flucht ermöglichen sollen, Rechnung getragen“, so der Veterinäramtsleiter.
Gregor Starosczyk-Gerlach





















