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Positiv getestete Personen stehen in der Pflicht

MAINZ – Das Gesundheitsamt Mainz-Bingen macht noch einmal darauf aufmerksam, dass grundsätzlich jeder oder jede positiv Getestete dazu verpflichtet ist, selbstständig enge Kontaktpersonen zu informieren und sich in eine 14-tägige häusliche Quarantäne zu begeben.

Diese Verpflichtung gilt unmittelbar und nicht erst dann, wenn eine Kontaktierung durch das Gesundheitsamt erfolgt ist. Als „enge Kontaktperson“ gelten Personen, die engen Kontakt mit einem infizierten Menschen hatten, der länger als zehn Minuten dauerte und im Abstand von weniger als 1,5 Metern stattfand – ohne dass ein adäquater Schutz durch Masken eingehalten wurde.

Außerdem gilt dies für Personen, die ein Gespräch ohne Maske geführt oder sich mit einer positiv getesteten Person im selben Raum für mehr als 10 Minuten befunden haben, auch wenn durchgehend eine Maske getragen wurde.

Diese Vorgehensweise ist wichtig, um eine zeitnahe Kontaktnachverfolgung zu ermöglichen, so der Leiter des Gesundheitsamtes, Dietmar Hoffmann. Mit steigenden Fallzahlen kommt auch das Gesundheitsamt genau da an seine Grenzen: „Die Virus-Mutante macht mittlerweile knapp 90 Prozent des Infektionsgeschehens aus. Damit werden auch großflächigere Quarantäneregeln nötig, die das Kontaktieren langer Infektionsketten nach sich zieht. Das wird immer schwieriger, wir kommen mittlerweile an unsere Grenzen.“

Um die Kontaktverfolgung im Gesundheitsamt weiterhin zu gewährleisten, wurden erneut Mitarbeiter sowie Auszubildende aus anderen Abteilungen der Kreisverwaltung hinzugezogen. Derzeit wird das Gesundheitsamt zudem von Soldaten und RKI-Scouts unterstützt.