
FLÖRSHEIM – Die Raunheimer Straße führt als Landesstraße 3366 von Weilbach nach Eddersheim. Neben ihr verläuft auf beiden Seiten ein asphaltierter Weg. Die dort aufgestellten Verkehrsschilder weisen ihn eindeutig als Fußweg (Verkehrszeichen Nr. 239) aus. Folge: „Anderer als Fußgängerverkehr darf den Gehweg nicht nutzen“, so die eindeutige Aussage der Straßenverkehrsordnung StVO. Vielen, selbst den meisten Benutzern, ist das nicht klar. Dennoch ist das Radfahren hier erlaubt. Durch das Zusatzzeichen 1022 – 10 „Radfahrer frei“. Das heißt, dass ich hier mit dem Rad fahren darf, aber nicht dort fahren muss. Ich habe also die Wahl zwischen Straße und Fußweg.
Am Donnerstag, dem 18. Januar, fuhr ich mit dem Rad von Weilbach nach Eddersheim. Auf der Straße. Die war nämlich vorbildlich gestreut und geräumt. Im Gegensatz zu dem Fußweg nebenan. Die dortige gefährliche matschige und glatte Schneedecke empfand ich als unzumutbar.
Ein junger Autofahrer, der mich auf der Straße überholte, brüllte mich durch das leicht geöffnete Seitenfenster an. Ich verstand nur das Wort „Radweg!“ Mit Handbewegungen deutete er mir an, dass ich von ‚seiner‘ Fahrbahn zu verschwinden habe.
Mir tat diese Begegnung – menschlich gesehen – sehr weh! Selbst ein geistig wenig bemittelter Mitmensch hätte die Situation eigentlich überblicken müssen. Zumal ich – siehe Verkehrszeichen – völlig legal dort fuhr. Hinzu kam, dass mich das Verhalten dieses ‚netten‘ Zeitgenossen sehr verunsicherte. Wenn ein Auto neben mir, dem Radfahrer, abbremst und mich anschreit, bekomme ich verständlicherweise einen Schreck. Das ist Verkehrsgefährdung! Sinnlos! Aus purem Egoismus!
Bernd Zürn