GINSHEIM-GUSTAVSBURG – Die Stadtverwaltung Ginsheim-Gustavsburg weist daraufhin, dass nach einer Allgemeinverfügung des Kreises Groß-Gerau ab sofort im gesamten Stadtgebiet eine Leinenpflicht für Hunde gilt.
Hintergrund der Maßnahme:
Nach dem erstmaligen Nachweis der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in Hessen gilt in einem 15-Kilometer-Radius um den Fundort Rüsselsheim-Königstädten eine Anleinpflicht für Hunde. Das Stadtgebiet liegt in den zwei Zonen (Kernzone und „Infizierte Zone“), für die der Kreis Groß-Gerau im Rahmen zweier Allgemeinverfügungen verschiedene Anordnungen zur Bekämpfung und Eindämmung der Schweinepest getroffen hat. Hierzu zählt auch die Anleinpflicht für Hunde, die bereits aufgrund der Brut- und Setzzeit und des Hochwassers in Teilbereichen der städtischen Gemarkung galt.
Bürger*innen werden zudem dringend gebeten, jedes verendet aufgefundene Wildschwein unter Angabe des genauen Fundorts an das zuständige Veterinäramt zu melden. Für Funde in der Gemarkung Ginsheim-Gustavsburg ist das Veterinäramt des Kreises Groß-Gerau zuständig. Über folgenden Link kann man unter „Wo melde ich mich, wenn ich ein totes Wildschwein im Wald finde?“ ein entsprechendes Meldeformular herunterladen:
https://www.kreisgg.de/ordnung/verbraucherschutz/afrikanische-schweinepest-im-kreis-gross-gerau.
Funde können auch via Bürgertelefon (06152-989898, täglich 8 bis 18 Uhr) des Kreises Groß-Gerau gemeldet werden. Das Bürgertelefon steht auch für weitere Rückfragen rund um die ASP zur Verfügung.
Weitere wichtige Hinweise sind der Verbraucherschutzseite der Homepage des Kreises Groß-Gerau zu entnehmen: https://www.kreisgg.de/ordnung/verbraucherschutz/afrikanische-schweinepest-im-kreis-gross-gerau.
Stadtverwaltung Ginsheim-Gustavsburg