NEUSTADT – Um in Mainz auch weiterhin das Angebot funktionaler und nachhaltiger Mobilität auszubauen, hat der Stadtrat bereits 2020 beschlossen zusätzliche Fahrradstraßen auszuweisen – darunter auch die Moltkestraße. Dabei ist es wichtig, die Radinfrastruktur zu fördern, da sich das Fahrrad im alltäglichen Stadtverkehr etabliert hat.
Durch die Ausweisung der Moltkestraße als Fahrradstraße kann ihre Verteilfunktion für den Radverkehr in Richtung Mombach und Gonsenheim sowie in die Alt- und Neustadt gestärkt werden. Nach der Fertigstellung ist gut erkennbares, direktes Radeln vom Bismarckplatz bis zur Großen Bleiche und noch weiter in die Altstadt hinein möglich. Von der Erreichbarkeit profitieren alle Anwohnenden, nicht zuletzt werden dergestalt auch Schulen und Kitas bequem und sicher per Rad angebunden.
Im Rahmen der Umgestaltung wird dem Verkehr entlang der Moltkestraße die Vorfahrt eingeräumt, die bisherige „Rechts-vor-Links“-Regelung wird entsprechend geändert. Anlieger wie z.B. Lieferdienste, Handwerker, Rettungsfahrzeuge etc. dürfen weiterhin einfahren (Zusatzschild „Anlieger frei“). Die Höchstgeschwindigkeit bleibt wie bisher auf maximal 30km/h begrenzt, der Radverkehr gibt jedoch das Tempo vor. Andere Verkehre als der Radverkehr sind auf der Fahrbahn nur noch „zu Gast“. Das Überholen von Radfahrenden ist wie üblich innerorts nur mit einem Sicherheitsabstand von mindestens 1,50 m zulässig. Der Radverkehr darf jederzeit nebeneinander fahren.
Um die Sicherheit im Bereich der Polizeiausfahrt zu gewährleisten, wird hier eine Ampel eingerichtet, die bei der Ausfahrt von Einsatzfahrzeugen warnt.
red