GINSHEIM-GUSTAVSBURG – Die Stadtverwaltung informiert, dass vom 15. März bis zum 15. Juli die „Satzung über das Führen von Hunden während der Brut- und Setzzeit“ gilt. In bestimmten Gebieten müssen Hunde an der Leine geführt werden und auf den Wegen bleiben. Eine Kartenansicht der betroffenen Gebiete sowie die Satzung sind auf der Website der Stadt unter www.gigu.de/satzungen einsehbar. Zusätzlich können alle Informationen in der ausführlichen Pressemeldung unter www.gigu.de/aktuelles nachgelesen werden.
Verstöße gegen die Regelungen können mit Bußgeldern geahndet werden. Die Stadt bittet um rücksichtsvolles Verhalten, um die heimische Tierwelt zu schützen.
Stadtverwaltung Ginsheim-Gustavsburg