Start Gesellschaft Einig beim Erbe für Ebersheim

Einig beim Erbe für Ebersheim

EBERSHEIM. Der Ortsbeirat von Ebersheim hat nun in der Erbangelegenheit Müller mit einer Stimme gesprochen. In der jüngsten Sitzung haben die Fraktionen von CDU, Grünen, SPD und FDP mit dem gemeinsamen Antrag die Unstimmigkeiten aus der vergangenen Legislaturperiode überwunden.

Wie berichtet hat die Stadt Mainz aus dem Erbe einer Ebersheimer Bürgerin ein Grundstück mit dem geschätzten Wert von etwa 508.000 Euro sowie Barmittel in Höhe von 600.000 Euro erhalten. Die Erblasserin habe verfügt, so das Schreiben des Gremiums, „dass dieses Vermögen für Aufgaben in Ebersheim eingesetzt“ werde. Der Ortsbeirat, „der die Interessen des Stadtteils vertritt“, wie es in dem Schreiben heißt, gehe nun davon aus, „dass die Stadt Mainz über das Vermögen nur nach Maßgabe entsprechender Beschlüsse des Ortsbeirates“ verfügen werde.

Konkret sieht der Antrag vor, dass das Hausgrundstück an der Fritz-Erler-Straße 11 in zwei Hälften geteilt wird. Im Zuge des Erbbaurechts sollen nun beide im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung angeboten und für 99 Jahre vergeben werden. Die vorhandene Bebauung (Haus und Garage) soll zu einem Preis von rund 178.000 Euro „an den künftigen Erbbauberechtigten veräußert werden“.

Mit Nachdruck forderte das Gremium die Beteiligung des Ortsbeirats bei der Auswahl ein sowie die Berücksichtigung von Vergabekriterien wie „Wohnort, Wohnsituation, Arbeitsort, Eigennutzung des Objekts, Familiengröße, Ausübung ehrenamtlicher Tätigkeiten, Anzahl der im Haushalt lebenden Personen mit Behinderung oder Bindung an die Stadt“. Der Antrag werde nun rasch hinsichtlich der Vergabekriterien rechtlich geprüft und durch den Wirtschaftsausschuss der Stadt aufbereitet, so das Versprechen der Stadtverwaltung in der Sitzung. Erst danach nimmt der Stadtverwaltung – voraussichtlich Ende September – die endgültige Abstimmung zusammen mit der Entscheidung über die gewünschte Verwendung von Barmitteln vor.

Der gemeinsame Antrag beinhaltete nämlich den Wunsch, die Kosten für die Schallschutzwand in der Töngeshalle, die gerade saniert und erweitert wird, aus dem Barvermögen der Erbschaft zu entnehmen. Der Preis (etwa 75.000 Euro) übersteige aktuell das gedeckelte Budget für die Hallensanierung. Aus der Sicht des Ortsbeirates sei der Schallschutz aber notwendig, „um den Bühnenraum auch dann nutzen zu können, wenn sie durch lärmintensive Nutzungen belegt ist“, so die Vorlage. Als Letzteres fordert der Ortsbeirat ein, dass über die Verwendung der übrigen Barmittel zu gegebener Zeit entschieden werden sollte.

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Ich schreibe und fotografiere seit 2013 für Journal LOKAL - die lokale Zeitung. Die Begeisterung für die Lokalmedien entdeckte ich während des Studiums der katholischen Theologie und habe seit 2007 für Lokalzeitungen, öffentliche Einrichtungen und Online-Medien gearbeitet. Mich fasziniert der wunderbare Alltag. Unterwegs bin ich für Themen in Rheinhessen rund um Mainz.