Start Gesellschaft Federweißer auf Vertrauen geht nicht

Federweißer auf Vertrauen geht nicht

MAINZ – Das Bild gehört im landwirtschaftlich geprägten Rheinhessen vielerorts zum Alltag: An der Grundstückseinfahrt eines Winzers oder Landwirts steht ein Regal oder ein Kühlschrank mit frisch geernteten Blumen oder Früchten der Saison zur „Selbstbedienung auf Vertrauen“.

Im Sinne nachhaltiger regionaler Direktvermarktung ist dieses unkomplizierte Kundenservice-Angebot ein Gewinn für Erzeuger sowie Konsumenten. Gerade jetzt zur Weinlese kommt bei vielen Weingütern der süß-süffige Federweißer im Angebotsspektrum dazu, der vor allem bei jungen Personen beliebt ist – und spätestens damit wird es dann rechtlich schwierig, denn wenn Wein oder andere alkoholhaltige Getränke auf diese Weise vermarktet werden, dann kommt das Jugendschutzgesetz ins Spiel.

Alkoholische Getränke dürfen nicht an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren abgegeben werden. Bei einem Selbstbedienungsregal oder -kühlschrank wird jedoch auf direkte Kontrollen verzichtet. Damit sind Tür und Tor für den Missbrauch von Alkohol durch Kinder und Jugendlichegeöffnet. Auch der mitunter angebrachte schriftliche Hinweis an der Verkaufsstelle, dass die Selbstbedienung nur für Personen ab dem 16. Lebensjahr erlaubt sei, ist hier nicht geeignet, da dies eine persönliche Alterskontrolle nicht ersetzen kann.

Deswegen mach die Kreisverwaltung darauf aufmerksam machen, dass diese Art der Selbstbedienungsvermarktung strafbar ist. Darauf angesprochene Winzer zeigten sich bereits einsichtig.

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