Start Hessen Geschwindigkeitsreduzierung auf Tempo 30 in Flörsheim Wicker

Geschwindigkeitsreduzierung auf Tempo 30 in Flörsheim Wicker

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FLÖRSHEIM – Im Rahmen der aktuellen Runde des Lärmaktionsplanes Hessen wird die Höchstgeschwindigkeit auf der Landesstraße L 3017 in Wicker auf dem Streckenabschnitt Flörsheimer Straße, Am Graben, und Friedensstraße bis Kreuzung Taunusstraße auf 30 km/h beschränkt.

Eine entsprechende Anordnung erfolgte nach abgeschlossener Prüfung der geeigneten Maßnahmen zur Verringerung der Lärmbelastung der Anwohner im Einvernehmen mit der Verkehrspolizei und Hessen Mobil.

Die zuständigen Straßenverkehrsbehörden können Beschränkungen des fließenden Verkehrs aus Gründen des Lärmschutzes anordnen, wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der Wohnbevölkerung durch Lärm erheblich übersteigt. Hierbei setzt ein Einschreiten nicht das Überschreiten von gesetzlich bestimmten Schallwerten voraus. Maßgeblich ist vielmehr, ob die Verkehrsimmissionen Beeinträchtigungen mit sich bringen, die jenseits dessen liegen, was unter Berücksichtigung der Belange des Verkehrs im konkreten Fall als ortsüblich hingenommen und damit zugemutet werden muss.

Der Bereich der Flörsheimer Straße sowie der der Friedensstraße ist als allgemeines Wohngebiet klassifiziert. Hier gelten am Tag 59 dB(A) und nachts 49 dB(A) als Immissionsgrenzwerte. Der Bereich der Straße Am Graben bis Beginn Friedensstraße ist als Mischgebiet klassifiziert, in welchem am Tag 64 dB(A) und nachts 54 dB(A) als Immissionsgrenzwerte gelten.

Nach Betrachtung der schalltechnischen Stellungnahme wurde festgestellt, dass diese Immissionsgrenzwerte an 69 der 142 gemessenen Gebäude am Tag (48,59 Prozent) und an 77 Gebäuden in der Nacht (54,23 Prozent) überschritten werden. Insgesamt werden die Grenzwerte im kompletten Verlauf der L 3017 überschritten. Es gibt hier keinen Straßenabschnitt, in dem nicht entweder tags oder nachts, bzw. tags und nachts Überschreitungen vorliegen. Im Bereich der Flörsheimer Straße werden lediglich an einem Gebäude weder tags noch nachts die Immissionsgrenzwerte überschritten und an einem weiteren nur nachts.

Führende Vertreter der Lärmwirkungsforschung sowie der Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU) gehen davon aus, dass Lärmwerte ab 65 dB(A) am Tag und 55 dB(A) in der Nacht bereits eine gesundheitskritische Schwelle darstellen. Unter Verwendung dieser Lärmwerte war festzustellen, dass diese an 39 der 142 gemessenen Gebäude am Tag (27,46 Prozent) und an 49 Gebäuden in der Nacht (34,50 Prozent) überschritten werden. Weiterhin konnte ermittelt werden, dass eine Geschwindigkeitsreduzierung auf Tempo 30 an 47 der 142 gemessenen Gebäude am Tag (33,10 Prozent) und an 52 Gebäuden in der Nacht (36,62 Prozent) eine deutliche Absenkung der Beurteilungspegel um 3 dB(A) erreichen würde.

Im Rahmen der Entscheidungsfindung wurde insbesondere berücksichtigt, dass gerade die Flörsheimer Straße, aber auch die Friedensstraße, durch ihren breiten Ausbau, die zurückgesetzte Anlage der Häuser, die Vorgärten und den breiten Gehweg mit Grünflächen und Bäumen den allgemeinen Eindruck vermittelt, dass hier schneller gefahren werden kann.

Da die wissenschaftlich nachgewiesenen schädlichen Auswirkungen von Lärmbeeinträchtigungen der betroffenen Anwohner erheblich schwerer wirken als einzelne Bedürfnisse von Autofahrern nach einem schnelleren Vorankommen, war die Anordnung der Temporeduzierung aus Sicht der Stadt Flörsheim am Main als zuständige Straßenverkehrsbehörde folgerichtig.

Da es sich bei den betroffenen Straßenabschnitten um eine Landesstraße handelt, wurde die Umsetzung der Beschilderung gegenüber Hessen Mobil entsprechend angeordnet. Ein genauer Zeitpunkt der Umsetzung kann momentan noch nicht genannt werden.

Magistrat der Stadt Flörsheim am Main