MAINZ – Der Verwaltungsstab der Landeshauptstadt hat unter der Leitung von OB Michael Ebling gemeinsam mit dem Gesundheitsamt getagt und zum Schutz vor Corona-Infektionen eine Reihe von Entscheidungen getroffen:
Folgende Großveranstaltungen werden bis zum 31. August abgesagt: die Johannisnacht, das Weinfest im Kirchenstück, die Ebersheimer Weinwanderung, die Bierbörse, die Sommerlichter,das erstes Wochenende vom Weinmarkt, außerdem Summer in the City, die Sommerschwüle,das Seniorensommerfest sowie das Marktfrühstück. Der Gutenberg-Marathon und das Open-Ohr wurden bereits abgesagt. Alle Stadtteilfeste werden bis einschließlich Juli abgesagt. Ob und welche Stadtteilfeste ab August stattfinden können, wird zu einem späteren Zeitpunkt entschieden.
Gemäß den Vorgaben des Landes wird Geschäften ab Montag, 20. April, ein Verkauf auf bis zu 800 Quadratmetern Verkaufsfläche ermöglicht. Das Ordnungsamt kontrolliert, ob die Auflagen zur Hygiene und zur Steuerung des Zutritts eingehalten werden.
Gremiensitzungen werden bis einschließlich 3. Mai abgesagt. Alle Publikumsbereiche der Stadtverwaltung Mainz bleiben für die Öffentlichkeit bis einschließlich 3. Mai geschlossen. In dringenden Fällen, beispielsweise bei unaufschiebbaren Terminsachen, ist weiterhin eine telefonische Terminvereinbarung möglich.
Alle öffentlichen Sportstätten, Spielplätze, Grillplätze und Grillwiesen bleiben bis einschließlich 3.Mai geschlossen, außerdem Museen, Archive und Bibliotheken sowie das Peter-Cornelius-Konservatorium und die Volkshochschule. Bis dahin wird ein Konzept für eine Öffnung unter entsprechenden Hygienemaßnahmen erarbeitet.
Für die vom Land geplanten Schulöffnungen trifft die Landeshauptstadt als Schulträger die notwendigen Vorbereitungen und bereitet entsprechende Hygiene- und Schutzmaßnahmen vor. Dies sind beispielsweise Konzepte zur Reinigung und Flächendesinfektion, Bereitstellung von Seife und Papierhandtüchern zum Händewaschen. Dabei orientiert sich die Stadt an den Richtlinien des Landes.
Die Notbetreuung in Kitas wird aufrechterhalten und gemäß den Vorgaben des Landes erweitert. Die Gebühren für die in der Krise geschlossenen Krippen und Horte, sowie für die Verpflegung,werden weiterhin ausgesetzt. Dies gilt für Angebote der Landeshauptstadt und der Freien Träger. Die Jugendzentren bleiben bis einschließlich 3. Mai geschlossen und alle dort geplanten Veranstaltungen bleiben abgesagt. Die Trauerhallen auf allen Mainzer Friedhöfen bleiben bis einschließlich 3. Mai geschlossen. Beisetzungen dürfen weiterhin von maximal 5 Personen begleitet werden.
Ab dem 20. April nehmen die beiden großen Recyclinghöfe des Entsorgungsbetriebes der Stadt Mainz – mit einigen gezielten Einschränkungen – den Normalbetrieb wieder auf. Ab dem 4. Mai öffnen auch die Wertstoffhöfe in den Stadtteilen.
Das beim Ordnungsamt eingerichtete Bürgertelefon zum Thema Coronavirus wird aufrechterhalten. Geschaltet ist es von Montag bis Freitag zwischen 9 und 18 Uhr unter 06131/124499.
Aktuelle Informationen gibt es unterwww.mainz.de/coronavirus