BISCHOFSHEIM – Die Gemeinde Bischofsheim teilt mit, dass das ab 1.11.2024 geplante Parkverbot für die Wieseneckerstraße, Freiligrathstraße, Röntgenstraße (zwischen Ringstraße und August-Bebel-Straße), Wilhelmstraße, Vor der Pforte (zwischen Römerstraße und Am Himmelspfad), Untergasse (zwischen Schulstraße und Mittelgasse), Spelzengasse (von Ecke Mainstraße bis zur Hausnummer 2a), Mozartstraße (von Hausnummer 13-29) und Kantstraße (bis zur Kurve vor Hausnummer 18) vorerst ausgesetzt wird.
In vielen Gesprächen, auch vor Ort, bekundeten die Bewohnerinnen und Bewohner grundsätzliches Verständnis für die geplanten Maßnahmen. Häufig wurde jedoch auch zurückgemeldet, dass mehr Zeit zur Schaffung von Parkraum auf dem eigenen Grundstück nötig sei.
„Ich freue mich über viele konstruktive Gespräche und die Bereitschaft zur Lösungsfindung. Gerne kommen wir dem Wunsch der Bürgerinnen und Bürgern nach mehr Zeit zur Schaffung von Parkraum nach, denn wir können hier nur gemeinsam zum Erfolg kommen“, sagt Bürgermeisterin Lisa Gößwein.
Zusätzlich prüft die Gemeindeverwaltung intensiv die Möglichkeit zur Schaffung von verkehrsberuhigten Bereichen, deren finanziellen Fördermöglichkeiten und die rechtliche Sicherheit weiterer Maßnahmen, die so viel öffentlichen Parkraum wie möglich erhalten. Zu gegebener Zeit werden alle Haushalte Bischofsheims unter anderem mit einem umfassenden Schreiben über alle geplanten Maßnahmen sowie dem Datum der Umsetzung informiert.
Gesa Marth
Gemeinde Bischofsheim