INGELHEIM – Die Kreisverwaltung ergreift weitere Schritte, um die schnelle Verbreitung des Corona-Virus einzudämmen: Ab 16. März werden die weiterführenden Schulen in Trägerschaft des Kreises geschlossen, zudem werden auch die Schulsporthallen nicht für die außerschulische Nutzung etwa von Vereinen und Kommunen zur Verfügung stehen.
Ebenfalls ab Montag werden sämtliche Dienstgebäude der Kreisverwaltung Mainz-Bingen und des Jobcenters für den Publikumsverkehr geschlossen. Veranstaltungen der Kreisverwaltung werden abgesagt. Zudem stehen die Räumlichkeiten des Landkreises auch für externe Veranstaltungen derzeit nicht mehr zur Verfügung. Diese Regelungen gelten zunächst bis zum 19. April.
Dies gilt auch für die Kfz-Zulassungsstellen und die Führerscheinstellen, die Zulassung von Kraftfahrzeugen und die Erstellung von Führerscheinen können telefonisch vereinbart werden. Auch das Gesundheitsamt wird grundsätzlich für den Besucherverkehr geschlossen. Einzelfälle müssen vorher ebenfalls telefonisch abgeklärt werden. Es finden derzeit auch keine Gesundheitsbelehrungen (Lebensmittelpass) statt. Laufende Sozialleistungen werden weiter gezahlt.
Öffentliche Veranstaltungen sollen auch im Kreis Mainz-Bingen weitgehend beschränkt werden.