Start Ginsheim-Gustavsburg Stadtverwaltung appelliert an Katzenhalter*innen

Stadtverwaltung appelliert an Katzenhalter*innen

Das Foto zeigt zwei von zahlreichen im Stadtgebiet von Ginsheim-Gustavsburg freilebenden Katzen, die aktuell von privaten Tierschützer*innen betreut oder sogar notversorgt (links) werden. Die Katze links beispielsweise ist tätowiert, doch nicht registriert, sodass ihr Besitzer nicht ermittelt werden kann - Foto: Stadtverwaltung Ginsheim-Gustavsburg

GINSHEIM-GUSTAVSBURG – Wie überall in Deutschland steigt auch in Ginsheim-Gustavsburg die Zahl der freilebenden Katzen rasant an.

Besitzerlos leben sie im Verborgenen auf Fabrikgeländen, in Schrebergärten oder auf alten verlassenen Grundstücken. Der tägliche Überlebenskampf zerrt an ihren Kräften, sie leiden und sterben oft an Hunger und Krankheiten oder werden Opfer des Straßenverkehrs. Das Leid der Straßenkatzen ist in den letzten Jahren zu einem der größten Tierschutzprobleme in Deutschland geworden und hat auch die Gemarkung von Ginsheim-Gustavsburg erreicht.

Die freilebenden Katzen sind Nachkommen von nicht kastrierten Freigängerkatzen, aber auch von ausgesetzten und zurückgelassenen Tieren.

Freilebende Katzen sind nach wie vor Haustiere und dringend auf menschliche Unterstützung angewiesen. Seit Jahrtausenden domestiziert, sind sie keine talentierten Jäger mehr und können nur schwer und ungenügend Nahrung für sich und ihren Nachwuchs erbeuten.

Kastration als einzige Lösung
Katzen werden mit ungefähr sechs Monaten geschlechtsreif. Nicht kastrierte weibliche Katzen sind permanent rollig und können mehrfach im Jahr Würfe von bis zu fünf Katzenkindern auf die Welt bringen. Die ausgemergelten Mutterkatzen haben oft nicht genug Milch für ihren Nachwuchs und geben Krankheiten direkt an ihn weiter. Viele Katzenbabys sterben bereits in den ersten Lebenswochen. Die Anzahl der freilebenden Katzen wächst dennoch weiter, da die Katzen trotz ihrer geschwächten Körper ständig Nachwuchs bekommen.

Tierheime, Katzenhilfen und viele ehrenamtliche Helfer*innen arbeiten mittlerweile am Limit. Die Tierheime sind überfüllt und so bleibt nur der Weg, kastrierte Katzen an einer betreuten Futterstelle wieder auszuwildern. Viele der Katzen sind zudem sehr menschenscheu und nicht mehr vermittelbar. Ein Leben in Gefangenschaft wäre für sie reine Tierquälerei.

Wie kann man den freilebenden Katzen helfen?
Katzenbesitzerinnen und Katzenbesitzer sollten ihre Hauskatze unbedingt beim Tierarzt kastrieren lassen, bevor sie in den Freigang darf. Jede kastrierte Freigängerkatze – ob weiblich oder männlich – trägt langfristig dazu bei, die unkontrollierte Vermehrung von freilebenden Katzen und das damit verbundene Elend der Straßenkatzen einzudämmen.

Für Tierärztinnen und Tierärzte ist die Kastration ein Routineeingriff, der unter Narkose durchgeführt wird und fast immer komplikationsfrei verläuft. Die Kastration wird ab einem Alter von vier bis sechs Monaten empfohlen. Neben der Unfruchtbarmachung bringt eine Kastration zahlreiche weitere Vorteile: Mit dem Wegfall der Sexualhormone ändert sich das Verhalten der Tiere. Es entstehen weniger Kämpfe mit Artgenossen, dadurch auch weniger Verletzungen und Krankheitsübertragungen. Da sie nicht mehr auf der Suche nach Geschlechtspartnern sind, sinkt auch das Risiko, im Straßenverkehr zu verunglücken. Bei weiblichen Katzen kommt es nicht mehr zur Dauerrolligkeit.

Die Reaktion der Kommunen auf die angespannte Situation
In über 1000 Gemeinden und Städten in Deutschland wurden bereits Katzenschutzverordnungen erlassen, die eine Kastrationspflicht beinhalten. Das heißt: Katzen mit unkontrolliertem Freigang müssen kastriert werden. Üblicherweise wird die Kastrationspflicht gemeinsam mit einer Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht erlassen – in diesem Fall müssen die Katzen auch gekennzeichnet und in einem Haustierregister wie TASSO oder FINDEFIX registriert werden.

Die Stadt Ginsheim-Gustavsburg möchte diesen Weg der Verpflichtung von Katzenhalter*innen noch nicht beschreiten und appelliert, zusammen mit der engagierten Tierschützerin Claudia Ward, an die Eigenverantwortung der Katzenhalter*innen, ihren individuellen Beitrag zum Tierschutz mit einer Kastration ihres Tieres zu leisten.

Sollte jedoch die Bereitschaft, die eigenen Freigängerkatzen zu kastrieren, zu gering ausfallen, könnte auch in Ginsheim-Gustavsburg der Erlass einer Katzenschutzverordnung nötig werden.

 

Für Fragen zum Thema stehen der

„Tierschutzverein Rüsselsheim und Umgebung e.V.“ https://tierheim-ruesselsheim.de/
und die

„Raunheimer Tierhilfe“ https://raunheimer-tierhilfe.jimdo.com/

zur Verfügung.

Stadtverwaltung Ginsheim-Gustavsburg