Start Hessen Unterführung am Bahnhof – Radfahren verboten

Unterführung am Bahnhof – Radfahren verboten

Der Eingang Sandtraße - Foto: Stadt Hochheim am Main

HOCHHEIM – „Nette Menschen fahren hier kein Fahrrad – allen anderen ist es verboten“ begann Dirk Westedt, Bürgermeister, das Thema.

Die Unterführung am Bahnhof in Hochheim am Main ist sowohl von der Sandstraße, als auch von der Neckarstraße mit dem Verkehrszeichen 239 „Gehweg“ ausgeschildert. Das bedeutet, dass von anderen, als Fußgängerverkehr, der Weg nicht genutzt werden darf. Zusätzliche Beschilderung weist darauf hin mit „Radfahrer absteigen“.

Ansicht Neckarstraße – Foto: Stadt Hochheim am Main

„Die Unterführung ist einfach zu eng und zu unübersichtlich, als dass dort das Radfahren gestattet werden könnte.“ bittet Westedt um Verständnis. Leider kommt es dort trotzdem immer wieder zu Begegnungen von Fußgängern und Radfahrern, was sich teilweise als ziemlich gefährlich erweist. Die Stadt appelliert daher an das Verantwortungsbewusstsein der Radfahrer, dort abzusteigen. Das Ordnungsamt wird den Bereich auch weiterhin in unregelmäßigen Abständen kontrollieren.

Magistrat der Stadt Hochheim am Main