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Vogelgrippe im Kreis Mainz-Bingen nachgewiesen Veterinäramt ordnet Stallpflicht an. Weitere Proben in Prüfung

Die Vogelgrippe hat die Region erreicht. In Mainz-Weisenau wurde ein Schwan positiv getestet. Symbolbild: Gregor Starosczyk-Gerlach

MAINZ-BINGEN – Im Zuständigkeitsgebiet des Veterinäramts Mainz-Bingen ist die Vogelgrippe nachweislich angekommen. Das teilt jetzt die Kreisverwaltung Mainz-bingen mit. Das Friedrich-Loeffler-Institut habe das Virus bei einem vor wenigen Tagen in Bingen gefundenen toten Reiher bestätigt.

Zudem sei in Mainz-Weisenau ein Schwan positiv getestet. Vier weitere Tiere befinden sich zur Beprobung beim Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz und beim Friedrich-Loeffler-Institut. In benachbarten Landkreisen wurden in den vergangenen Tagen weitere Nachweise gemeldet.

Zum Schutz der Hausgeflügelbestände hat das Veterinäramt eine Allgemeinverfügung erlassen. In der Stadt Mainz und im Landkreis Mainz-Bingen ist Geflügel durchgehend im Stall zu halten. Geflügelmärkte und Ausstellungen sind untersagt. Für die Biosicherheit in den Ställen gelten Mindestanforderungen: Wildvögel konsequent vom Hausgeflügel fernhalten; Futter- und Wasserstellen so sichern, dass Wildvögel keinen Zugang haben; Zugänge mit Hygieneschleusen sichern; persönliche Schutzausrüstung verwenden.

Für Menschen besteht nach derzeitigem Kenntnisstand keine unmittelbare Gefahr. Eine Übertragung ist selten und setzt in der Regel intensiven, direkten Kontakt mit infizierten Vögeln voraus. Geflügelfleisch darf weiterhin verzehrt werden, sofern es zuvor untersucht wurde. Eier von gesunden Tieren dürfen verkauft und gegessen werden.

Funde toter Zug- oder Wasservögel sollen den Verwaltungen der Verbandsgemeinden oder Städte gemeldet werden; diese veranlassen die sichere Bergung. Weitere Informationen bieten das Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz und das Friedrich-Loeffler-Institut. Das Veterinäramt hat zudem eine Hotline eingerichtet: 06132/7874123.