BISCHOFSHEIM – Der Ausbruch der hochansteckenden Tierseuche, die landläufig Vogelgrippe und korrekt Geflügelpest genannt wird, wurde am 24.10.2025 im Kreis Groß-Gerau festgestellt. In der dazugehörigen Allgemeinverfügung heißt es, dass für Geflügel – zunächst für sechs Monate – eine Stallpflicht gilt. Das bedeutet, dass alle privaten und gewerblichen Tierhalter ihr Geflügel in geschlossenen Ställen halten müssen, da das Virus durch Wildvögel eingetragen wird. Nicht nur der direkte Kontakt mit infizierten Tieren, sondern auch über deren Ausscheidungen findet die Übertragung statt. Besonders auch der Vogelzug, der aktuell über Hessen stattfindet, trägt zur Verbreitung bei. Deshalb ist es so wichtig, jeden Kontakt zwischen Wildvögeln und Nutztierbeständen zu unterbinden. Geflügelhalter sind bei einem Ausbruch der Seuche in ihrem Betrieb hart getroffen, denn bei einem positiven Befund muss der gesamte Geflügelbestand getötet werden.
In Bischofsheim wurden bisher keine infizierten Vögel gefunden. Dennoch gibt es erste Auswirkungen: Die geplanten Geflügelzüchterausstellung in Bischofsheim am 15. und 16.11.2025 musste abgesagt werden, genauso wie die Vereinsvogelschau des Vogelzucht und Schutzvereins am 29. und 30.11.2025.
Wer tote Wildvögel findet, sollte sie keinesfalls anfassen und sofort das das Veterinäramt des Kreises Groß-Gerau kontaktieren. Für die Seuche relevanten Arten sind vor allem Wasservögel, wie Enten, Gänse, Schwäne, Haubentaucher, aber auch Störche, Reiher, Kraniche, dazu Hühnervögel, wie Fasane und Rebhühner. Auch Möwen, Greifvögel, Eulen und Rabenvögel sind betroffen.
Die Kontaktdaten das Veterinäramt des Kreises Groß-Gerau sind auf folgender Internetseite zu finden: https://www.kreisgg.de/ordnung/verbraucherschutz/aktuelles.
Details zu den Auflagen sind in der Allgemeinverfügung des Kreises nachzulesen: https://www.kreisgg.de/fileadmin/Gesundheit_Verbraucherschutz/Veterinaerwesen/251024_Allgemeinverfuegung_aviaere_Influenza.pdf
Verena Kastrup
Gemeinde Bischofsheim
























