FLÖRSHEIM – Aufgrund der momentan herrschenden Trockenheit hat der Main-Taunus-Kreis eine Allgemeinverfügung erlassen, nach der kein Wasser mehr aus oberirdischen Gewässern wie Bächen und wasserführenden Gräben geschöpft werden darf. Dies gilt sowohl für das Schöpfen mit Handgefäßen (Gemeingebrauch) als auch für die Wasserentnahme durch die Eigentümer der an oberirdische Gewässer angrenzenden Grundstücke sowie die zur Nutzung dieser Grundstücke Berechtigten (Anliegergebrauch).
Ausgenommen von dem Verbot ist das Schöpfen von Wasser mit Handgefäßen zur Erfrischung. Weidetiere dürfen ebenfalls weiter an Gewässern getränkt werden.
Die Stadt Flörsheim am Main fordert alle Bürginnen und Bürger dringend dazu auf, sich an die Bestimmungen zu halten, um das kostbare Gut Wasser sicherzustellen.
Magistrat der Stadt Flörsheim am Main