BUDENHEIM – Die illegalen Bauten und der Müll im Budenheimer Außengelände müssen beseitigt werden. Hierzu hatte die Kreisverwaltung kürzlich eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen. Doch viele Eigentümer legen dagegen Widerspruch ein. Ein Beschluss des Mainzer Verwaltungsgerichts stellte hingegen die Rechtmäßigkeit der Allgemeinverfügung fest und bestätigt die Kreisverwaltung darin, in dem Gebiet wieder ordnungsgemäße Zustände herzustellen. Das Gericht fordert, dass die Verwaltung mit den Eigentümern jeweils einzeln klären muss, wie die Räumung durchgesetzt wird. Dies geschieht ohnehin, da die Verwaltung in den laufenden Widerspruchverfahren jeden Einzelfall prüf.
Die Bestandsaufnahme der jeweiligen Parzellen übernehmen Baukontrolleure des Kreises. Ergänzend dazu wird jeder Eigentümer informiert, der von der sogenannten „Ersatzvornahme“ betroffen ist. Gemeint sind jene, die ihre ungenehmigten Bauten nicht bis zum 15. Juli beseitigt haben. Nach den Sommerferien soll nun eine Arbeitsgruppe bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern der inzwischen gegründeten Bürgerinitiative „Rettet unsere Gärten“, der Gemeindeverwaltung Budenheim und der Kreisverwaltung Mainz-Bingen gebildet werden. Ziel ist es, die Probleme vor Ort in den Griff zu bekommen.