FLÖRSHEIM – Derzeit erhalten Grundstückseigentümer entlang der Bahntrasse ein Schreiben des Unternehmens „as Beratung in Immissionsschutz“. Dabei geht es um die Teilnahme am Lärmsanierungsprogramm des Bundes für Maßnahmen an Schienenwegen, den sogenannten passiven Schallschutz.
Die Stadtverwaltung Flörsheim am Main weist darauf hin, dass es sich um eine seriöse Datenerhebung im Auftrag der Deutschen Bahn handelt und eine Förderung nur dann in Aussicht gestellt werden kann, wenn der Teilnahmeantrag innerhalb von drei Wochen nach Erhalt zurückgeschickt wird. Eine Verpflichtung dazu besteht jedoch nicht, falls kein Interesse des jeweiligen Eigentümers vorliegt.
Im Rahmen des Programmes besteht die Möglichkeit, 75 Prozent der nachgewiesenen und förderfähigen Kosten für bauliche Maßnahmen zu erhalten, die dem passiven Lärmschutz an Wohngebäuden dienen. Dazu gehören etwa neue Fenster mit Lärmschutzverglasung.
Voraussetzung ist, dass zunächst der Teilnahmeantrag mit den erforderlichen Pflichtangaben ausgefüllt zurückgesandt wird. Im Nachgang wird dann ein Ortstermin für eine Wohnungsbegehung und Objektbeurteilung vereinbart, um die Förderfähigkeit von Einzelmaßnahmen festzustellen. Weitere Informationen zum Ablauf sind dem Schreiben des Unternehmens zu entnehmen.
Magistrat der Stadt Flörsheim am Main