GINSHEIM-GUSTAVSBURG – Um den individuellen Bedürfnissen der Bürger*innen gerecht zu werden, hat sich die Stadtverwaltung entschieden, Zeiten festzulegen, in denen die Mitarbeiter*innen
für Anliegen von Bürger*innen telefonisch erreichbar sind und ein persönlicher Termin vereinbart werden kann. Dafür entfallen die bisherigen allgemeinen Öffnungszeiten der Rathäuser.
Wer im Rathaus etwas erledigen möchte, kann nach vorheriger telefonischer Absprache oder einer Abstimmung per E-Mail zu einer vereinbarten Zeit in die Rathäuser kommen. Mit den festen Erreichbarkeitszeiten ist sichergestellt, dass Beschäftigte in diesen Zeiträumen für Terminvereinbarungen kontaktiert werden können. Dabei kann auch besprochen werden, welche Unterlagen oder Informationen bei dem Besuch in den Rathäusern mitgebracht werden sollten. Diese Vorgehensweise hat sich in den Bürgerbüros der Stadt schon seit längerem bewährt.
Die Mitarbeiter*innen der Stadtverwaltung sind für Bürger*innen ab dem 1. Januar 2023 zu folgenden Zeiten telefonisch erreichbar: montags bis freitags von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr, sowie zusätzlich donnerstags von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr. Die Termine zur Vorsprache selbst können selbstverständlich auch außerhalb dieser Erreichbarkeitszeiten vereinbart werden.
Die Telefonzentrale ist ab dem 1. Januar 2023 unter der Rufnummer 06134/585-300 zu folgenden Zeiten erreichbar: montags bis mittwochs von 9.00 bis 14.00 Uhr, donnerstags von 9.00 bis 12.30 Uhr und von 13.30 bis 18.00 Uhr sowie freitags von 9.00 bis 12.00 Uhr.
Stadtverwaltung Ginsheim-Gustavsburg