GINSHEIM-GUSTAVSBURG – Am 8. Oktober finden in Hessen die Landtagswahlen statt. Die Wahlbenachrichtigungen sollten zwischenzeitlich allen Wahlberechtigten vorliegen. Mit dieser Wahlbenachrichtigung kann auch die Briefwahl beantragt werden. Dabei ist es dringend erforderlich, dass der Antragsbrief, sofern er mit der Post verschickt wird, ausreichend frankiert wird. Aktuell erhält die Post leider zahlreiche Anträge, die nicht frankiert wurden.
Das Wahlamt weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Zustellung von Briefwahlanträgen an das Wahlamt und damit die Bearbeitung des Antrags nur sichergestellt ist, wenn der Brief ausreichend frankiert ist.
Die einfachste – und kostenfreie – Methode, Briefwahlunterlagen zu beantragen, ist es, das online-Verfahren zu nutzen. Es ist noch bis zum 4. Oktober 2023 freigeschaltet und einfach über die Homepage der Stadt oder über den QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung anzusteuern.
Bei den eigentlichen Wahlbriefen, die auf die Anträge hin versendet werden, ist die Beförderung durch die Post entgeltfrei. Hier sollten Wahlberechtigte nur darauf achten, sie rechtzeitig vor dem Wahltag abzusenden oder bis zum Wahltag in einen Briefkasten an den Rathäusern oder den Bürgerbüros einzuwerfen.
Stadtverwaltung Ginsheim-Gustavsburg