Start Hessen Sicherheits- und Zufahrtsschutz Hochheimer Markt 2024

Sicherheits- und Zufahrtsschutz Hochheimer Markt 2024

Foto: Archiv

HOCHHEIM – Dieses Jahr kann der Hochheimer Markt zum 538. Mal stattfinden. Auch in diesem Jahr werden wieder Maßnahmen im Bereich Sicherheit und Zufahrtsschutz getroffen.

Die Konzepte haben sich über die letzten beiden Jahre bewährt und werden auch dieses Jahr wieder so umgesetzt. So werden auch in diesem Jahr an mehreren Stellen die Zufahrtswege mittels mobiler oder beweglicher Zufahrtssperren geschützt. Alle Sperren werden mit einer Pufferzone zum eigentlichen Marktbeginn aufgestellt, um notwendige Sicherheitsbereiche zu schaffen. Eine Liste der Straßen ist unten angefügt, sortiert nach festen und mobilen Sperren.

Mobile Sperre bedeutet, dass die Sperre während des Marktes grundsätzlich geschlossen bleibt, aber im berechtigten Einzelfall von einem Beschäftigten des Sicherheitsdienstes bewegt werden kann. D.h. grundsätzlich besteht in Straßen mit mobilen Sperren weiterhin die Möglichkeit, auch während des Marktes das eigene Grundstück anzufahren und dort auch Fahrzeuge, deren Kennzeichen vorab mitgeteilt wurden, abstellen zu können.

Um diesen Vorgang für alle Beteiligten so einfach wie möglich zu gestalten, bitte frühzeitig dem Ordnungsamt den Namen, die Anschrift und das Kennzeichen vorab mitteilen unter ordnungsamt@hochheim.de

Das Ordnungsamt wird dann den Vorgang prüfen und den Sicherheitsdienst informieren, um einen möglichst ungehinderten Zugang zu gewährleisten.

Feste Sperre bedeutet, dass diese nicht vom Sicherheitsdienst permanent besetzt sind. Somit können diese Sperre während der Marktzeiten nicht bewegt werden. Die festen Sperren werden jedoch jeden Tag eine Stunde nach Marktende geöffnet und erst eine halbe Stunde vor Marktbeginn wieder geschlossen. In diesem geöffneten Zeitrahmen kann der dahinter liegende Straßenabschnitt anfahren werden.

Es wird daher darum gebeten, alle verschiebbaren Termine auf außerhalb der Markttage zu verlegen oder auf die genannten Umstände hinzuweisen.

Sollte es hierdurch im Einzelfall zu unzumutbaren Härtefällen hinsichtlich der Anfahrbarkeit kommen, wird um rechtzeitig Kontaktaufnahme vorab beim Ordnungsamt gebeten, um gemeinsam individuelle Lösungen zu finden. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass keine zusätzlichen Anschreiben mehr an die Anlieger erfolgen, sondern ausschließlich über die Presse informiert wird.

Für weitere Fragen steht das Ordnungsamt, unter ordnungsamt@hochheim.de oder Frau Engel 06146/ 900 139 und Herr Schön 06146/ 900 135 gerne zur Verfügung.

Mobile Sperren:
Burgeffstr. / Weiherstr.
Marzelstr. / Weiherst.
Wilhelmstr.  / Möhlerstr.
Classmannstr. / Alleestr.
Kauthstr.  / Alleestr.
Könisgberger Ring / Alleestr.
Danziger Allee / Alleestr.
Am Weiher / Königsberger Ring
Dresdener Ring / Am Weiher
Albert-Schweitzer-Str. / Am Weiher
Otto-Schwabe-Str.  / Am Weiher
Nordenstädterstr. / Am Weiher
Ulmenstr. / Nordenstädter Str.
Jahnstr. / Weiherstr.
Altenauerstr.  / Weiherstr.

Feste Sperren:
Eppsteinstr. / Weiherstr.
Sponheimstr. / Weiherstr.
Werlestr. / Weiherstr.
Edelstr. / Weiherstr.
Marzelstr. (Durchgang) / Alleestr.
Bilhildisstr.  / Weiherstr.
Adolfstr.  / Weiherstr.
Elisabethenstr. / Weiherstr.
Margarethenstr.  / Weiherstr.
Taunusstr. / Weiherstr.

Magistrat der Stadt Hochheim am Main