Start Fastnacht Straßensperrungen und Glasverbot in der City Prävention >>>Umfassendes Sicherheitskonzept zur Straßenfastnacht 2025

Straßensperrungen und Glasverbot in der City Prävention >>>Umfassendes Sicherheitskonzept zur Straßenfastnacht 2025

Zur Straßenfastnacht gelten wieder umfangreiche Sicherheitsbestimmungen. Archivfoto: Claudia Röhrich

MAINZ – Aufgrund der bevorstehenden Straßenfastnacht 2025 wird in der Landeshauptstadt Mainz auch in diesem Jahr ein umfassendes Sicherheitskonzept umgesetzt. Im Zuge dessen sind von Donnerstag, 27. Februar, bis einschließlich Fastnachtsdienstag, 4. März, erhebliche Sperrmaßnahmen für Fahrzeuge in der Innenstadt geplant. Im genannten Zeitraum ist deshalb der Lieferverkehr täglich nur bis 10.30 Uhr in der Altstadt und am Rosenmontag zusätzlich in Teilen der Neustadt möglich.

Nach diesem Zeitpunkt ist das Einfahren in den geschützten Bereich untersagt. Die Sperrung der Veranstaltungsfläche für den Kraftfahrzeugverkehr betrifft im gleichen Maße den Individualverkehr. Das Befahren ist im genannten Zeitraum ab 10.30 Uhr nicht möglich.

Konkret: Die Mainzer Altstadt (Schillerplatz, Ludwigsstraße, Gutenbergplatz, Höfchen, Markt und Liebfrauenplatz) ist an den Veranstaltungstagen zu folgenden Zeiten für sämtliche Kraftfahrzeuge gesperrt. Sperrzeiten:

Donnerstag, 27. Februar, von 9.30 bis 0 Uhr

Freitag, 28. Februar, von 10.30 bis 0 Uhr

Samstag, 1. März, von 10.30 bis 0 Uhr

Sonntag, 2. März, von 10.30 bis 0 Uhr

Montag, 3. März, von 9.30 Uhr bis Dienstag, 4. März, 1 Uhr

Glasverbot bleibt Mittel der Wahl: Des Weiteren gilt auch in diesem Jahr ein Glasverbot an Altweiberfastnacht, 27. Februar im Bereich des Schillerplatzes und am Rosenmontag, 03. März auf der gesamten Fläche der Fastnachtsmesse. Die Landeshauptstadt Mainz bittet daher darum, dass an den genannten Tagen keine Glasbehältnisse jeglicher Art mitgeführt werden. Der Zutritt wird bei Auffinden von Glasbehältnissen nicht gestattet, diese können sichergestellt werden.

Glasverkaufsverbot an Rosenmontag: Zusätzlich gilt an Rosenmontag in diesem Jahr erstmalig ein Glasverkaufsverbot auf der Fläche der Fastnachtsmesse und in deren direkten Umfeld. Dies bedeutet, dass durch den Einzelhandel Glasgefäße aller Art an Rosenmontag grundsätzlich nicht verkauft werden dürfen.

Das Glasverbot einschließlich des Glasverkaufsverbotes wird durch Einsatzkräfte des kommunalen Vollzugsdienstes überwacht.

„Die Sicherheit aller Feiernden ist uns sehr wichtig. Genau deshalb setzen wir unser Sicherheitskonzept um. Für eine unbeschwerte und sichere Straßenfastnacht können alle Närrinnen und Narrhalesen bereits einen eigenen kleinen Beitrag leisten, indem sie, auch losgelöst vom Glasverbot, auf das Mitbringen von Glasbehältnissen verzichten“, betont Ordnungsdezernentin Manuela Matz.

 

red