KREIS GROSS-GERAU – Fortbildungen sind für Freiwillige wichtig und sinnvoll, damit sie sich für ihre Tätigkeit qualifizieren, Erfahrungen austauschen und Wissenslücken schließen können. Das kommt den Vereinen zugute, die von dem Wissen und den neuen Ideen profitieren. Doch aus eigener Kraft können viele das nicht stemmen. Darum gibt das Land Hessen auch 2025 für Fortbildungen Zuschüsse, teilt der Kreis Groß-Gerau mit.
Mit der finanziellen Unterstützung des Landes können Seminarkosten (Honorare und Materialien) mit bis zu 35 Euro pro Unterrichtseinheit (45 Minuten) gefördert werden. Auch Online-Angebote sind förderungsfähig, informiert die Kreisverwaltung. Fortbildungen können sich z.B. mit Grundfragen des Vereinsrechts, der Suchthilfe, der Wirtschaftsführung oder der Öffentlichkeitsarbeit befassen, auf die Teamarbeit eingehen oder Krisenintervention ansprechen.
Förderungsvoraussetzung für das Jahr 2025 ist eine Antragstellung mindestens sieben Wochen vor Beginn der geplanten Maßnahme sowie eine Teilnehmerzahl von mindestens sieben Personen je Fortbildungsveranstaltung. Anträge sind beim Fachdienst Kultur, Sport und Ehrenamt des Kreises Groß-Gerau einzureichen: Wilhelm-Seipp-Straße 4, 64521 Groß-Gerau, 06152 989-858 (Nicole Landau), ehrenamt@kreisgg.de. Dort gibt es auch weitere Infos.
Der Kreisausschuss des Kreises Groß-Gerau