Menschen suchen einen festen Platz gegen das Vergessen. Einen Ort zur stillen Zwiesprache mit dem Verstorbenen. Ein Grab ist deshalb nicht nur letzte Ruhestätte, sondern vor allem auch persönlicher Ausdruck unserer Wertschätzung. Schön gepflegte Grabstätten spenden Trost – den Hinterbliebenen, Freunden, Verwandten, Bekannten und Kollegen. Wir möchten Sie hiermit über Grabstätten in einer gärtnerisch gepflegten Grabanlage auf dem Waldfriedhof in Rüsselsheim informieren. Dabei handelt es sich um dauerhaft gepflegte sowie harmonisch gestaltete und bepflanzte Grabstätten in einer gärtnerisch gepflegten Grabanlage. Die Gestaltung, Bepflanzung und Grabpflege werden für die Dauer der Ruhefrist bzw. des Nutzungsrechts von einem zugelassenen Fachbetrieb übernommen. Bedingung dabei ist, dass gleichzeitig ein Treuhandvertrag zur Dauergrabpflege unter Mitwirkung der Treuhandstelle für Dauergrabpflege Hessen-Thüringen GmbH für die Dauer der Ruhefrist bzw. des Nutzungsrechts abgeschlossen wird.
Grabarten
- Urnenreihengrab im Urnenrondell, Beisetzung einer Urne
- Urnenwahlgrab, Beisetzung von bis zu vier Urnen
Leistungen
- Gärtnerische Grabanlage inklusive zwei Erneuerungen der Bepflanzung
- Gärtnerische Grabpflege inklusive 3-maliger Beetbepflanzung bei Wahlgräbern (Frühjahr, Sommer, Herbst) für die Dauer der Nutzungszeit von 30 Jahren
- Gärtnerische Grabpflege bei Reihengräbern für die Dauer der Nutzungszeit von 20 Jahren
- Steinmetzleistungen: Für Wahlgräber ist der Grabstein innerhalb des Gestaltungskonzeptes frei wählbar. Für die Reihengräber sind Gedenkschilder (individuelle Gravur) vorgesehen.
Die Lieferungen und Leistungen werden von den beauftragten Friedhofsgärtnereien gemäß dem geschlossenen Treuhandvertrag für die Dauer des Treuhandvertrages erbracht.
Alle unter Mitwirkung der Treuhandstelle geschlossenen Dauergrabpflegeverträge werden regelmäßig (mindestens 1 Mal pro Jahr) durch einen Prüfer auf die vertragsgemäßen Lieferungen und Leistungen durch den beauftragten Friedhofsgärtner überprüft. Die Treuhandstelle überträgt die Pflege in andere Hände, wenn deren ordnungsgemäße Ausführung nicht mehr gewährleistet ist.
Bitte beachten Sie, dass ein Graberwerb nur mit einem gleichzeitigen Abschluss eines Treuhandvertrags zur Absicherung der Grabpflege möglich ist. Dieser Treuhandvertrag wird unter Mitwirkung der Treuhandstelle für Dauergrabpflege Hessen-Thüringen zwischen dem lokalen Friedhofsgärtner und dem Nutzungsberechtigten geschlossen. Bei weiteren Beisetzungen müssen das Nutzungsrecht und die Grabpflege verlängert werden. Die Wahlgrabstätten sind durchgehend mit Bodendecker angelegt. Bepflanzungswünsche sind nicht möglich. Das Urnenrondell ist mit Stauden, Gräsern und Bodendeckern bepflanzt.
Eva-Maria Greiff
Informationen:
Treuhandstelle für Dauergrabpflege
Hessen-Thüringen GmbH
An der Festeburg 33
60389 Frankfurt am Main
Tel.: 069 904787-0
E-Mail: service@treuhandstelle-hessen-thüringen.de
Internet: www.treuhandstelle-hessen-thüringen.de