HOCHHEIM – Der Hochheimer Weinprobierstand, kurz WPS genannt, wird mit Corona-Auflagen am 3. Juli 2020 öffnen. Um den Ausschank überhaupt möglich zu machen, müssen bestimmte gesetzliche Regeln und Auflagen beachtet und umgesetzt werden.
Für die WPS-Betreibergemeinschaft ist es besonders wichtig, sowohl die Gäste als auch die Mitarbeiter mit entsprechenden Schutzmaßnahmen zu versehen. Deshalb möchten wir einige Verhaltensregeln und Schutzmaßnahmen öffentlich bekannt geben.
Funktionell-organisatorische Maßnahmen:
Das Gelände um den Hochheimer WPS und der Toilettenanlagen ist großräumig mit Bauzäunen eingefriedet. Ein- und Ausgang sind an der gleichen Stelle, aber mit räumlichem Sicherheitsabstand und Einbahnstraßenregelung voneinander getrennt. Die Besucher werden am Eingang gezählt, max. 250 Gäste dürfen ins WPS Gelände eingelassen werden. Gäste müssen dort einen Meldebogen ausfüllen. Die Besucher haben eine Mund- und Nasenbedeckung auf dem gesamten Gelände zu tragen. Erst bei der Platzierung am Tisch entfällt die Maske. Entsprechende Hinweisschilder weisen auf die erforderlichen Hygienemaßnahmen und Abstände hin.
Der Zugang zu den Ausschanktheken erfolgt über eine Einbahnstraßenregelung, mit Einhaltung der Mindestabstände von 1,50 m. Im Thekenbereich sind Plexiglasscheiben, als Spuckschutz angebracht und die Tische werden nach jeder Belegung desinfiziert.
Die Mitarbeiter tragen im Theken- und Servicebereich stets Mund und Nasenschutz und müssen ebenfalls den geforderten Mindestabstand einhalten.
WPS-Öffnungszeiten:
Fr. + Mo. 17-23 Uhr
Sa. 17-24 Uhr
So. 11-23 Uhr
Trotz allen Corona-Auflagen, die zu beachten sind, freut sich die Betreibergemeinschaft auf ein Wiedersehen: „Ihr seid mit Abstand die Besten!“
Magistrat der Stadt Hochheim am Main