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Neuer Mietspiegel 2021 in Sozialausschuss Neuer qualifizierter Mietspiegel mit Wohnlagenzuordnung / allseits anerkanntes Instrument zur einvernehmlichen Regelung der Miete seit 1975

Bild von moerschy auf Pixabay

MAINZ – Seit dem Jahr 1975 gibt die Stadt regelmäßig Mietspiegel her-aus, die den Mietvertragsparteien und Wohnungssuchenden einen Überblick über die ortsüblichen Mieten in Mainz geben. Sie gehörte damit zu den ersten Kommunen in der Bundesrepublik, die über die-ses Instrument zur Darstellung der ortsüblichen Vergleichsmieten ver-fügten. Die Mietspiegel finden immer eine hohe Anerkennung bei Mietern und Vermietern wie auch bei den Gerichten. In dieser Tradition hat die Stadt nun den neuen Mietspiegel 2021vorbereitet. Er soll nach der Behandlung im Sozialausschuss am 25.03.2021 und im Stadtrat am 28.04.2021 veröffentlicht werden.
Vorrangiges Ziel des qualifizierten Mietspiegels ist es, zur Stärkung der Rechtssicherheit und des Rechtsfriedens beizutragen. Durch dieses Instrument erhalten die Mietvertragspartner ein verlässliches Mittel zur einvernehmlichen Regelung der Miethöhe an die Hand. Aber nicht nur für sie ist der Mietspiegel von Bedeutung. Auch viele städtische Ämter benötigen den qualifizierten Mietspiegel für ihre tägliche Arbeit.
Im Jahr 2001 führte der Gesetzgeber neben dem einfachen Mietspiegel das Instrumentarium des qualifizierten Mietspiegels ein. Alle bisher veröffentlichten Mietspiegel erfüllten die Voraussetzungen für die Qualifizierung, weil sie nach anerkannten statistisch-wissenschaftli-chen Methoden erstellt wurden. Das gilt auch für das neue Werk.
Der neue, nunmehr zehnte qualifizierte Mietspiegel 2021 basiert auf der Erhebung für den Mietspiegel 2019 zum Stichtag 01.10.2018. Da der qualifizierte Mietspiegel im Abstand von zwei Jahren der Marktentwicklung angepasst werden muss, wurde der bisherige Mietspiegel den geltenden gesetzlichen Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches entsprechend, nach der sogenannten Indexregelung, also auf der Basis des vom statistischen Bundesamt ermittelten Verbraucherpreisindexes, fortgeschrieben. Die Werte des Mietspiegels 2019 wurden entsprechend den Veränderungen innerhalb der letzten zwei Jahre mit einem Indexwert von + 1,05 Prozent fortgeschrieben.

Diese Art der Anpassung ist zulässig und erfolgte aus Kostengründen. Sie hat sich bei den bisherigen Fortschreibungen für die Mietspiegel 2005, 2009, 2013 und 2017 bewährt. Eine Neuerhebung von Daten wird dann wieder für den Mietspiegel 2023 vorgenommen, so wie es das Bürgerliche Gesetzbuch vorgibt.
Seit längerer Zeit findet sich die Landeshauptstadt Mainz auf der Rangliste der deutschen Städte mit den teuersten Mietpreisen wieder. Das schlägt sich auch im Mietspiegel 2021 nieder und deswegen braucht die Stadt mehr bezahlbaren bzw. geförderten Wohnraum. Nicht nur Niedrigverdiener, sondern auch Haushalte mit mittlerem Einkommen haben Probleme, eine bezahlbare Bleibe zu finden. Das Land Rhein-land-Pfalz unterstützt daher mit den aktuellen Förderprogrammen die Schaffung förderfähiger Wohnungen mit sehr attraktiven Konditionen, doch fehlen weiterhin geförderte Wohnungen. Es mangelt aber auch an Wohnungen, die preislich über dem förderfähigen Niveau, aber unterhalb des durchschnittlichen Mietniveaus liegen. „Dabei sind wir auf einem guten Weg: Im Heiligkreuzviertel wurde das erste Baufeld im Sommer 2020 fertiggestellt, weitere werden sukzessive folgen. In der nördlichen Neustadt rund um den neuen Quartiersplatz hat der Bezug gleichfalls 2020 bereits begonnen und weitere Gebäude sind im Bau. Und das Projekt „Wohnen am Hartenbergpark“ ist nicht mehr weit von der Fertigstellung entfernt. Auch in vielen anderen Stadtteilen werden neue Wohnflächen entwickelt. Angestrebt wird zwischen 2019 und 2025 die Schaffung von rund 5.500 weiteren Wohnungen“, stellt Sozialdezernent Dr. Eckart Lensch fest.
Nach der Beschlussfassung des Stadtrats wird der Mietspiegel 2021 zeitnah im Internet eingestellt (www.mainz.de/mietspiegel). Auch eine gedruckte Fassung ist vorgesehen. Zu einem späteren Zeitpunkt wird sie bei den Ortsverwaltungen, im Stadthaus Große Bleiche und im Bürgeramt (Stadthaus Kaiserstraße: Lauteren-Flügel) erhältlich sein.

Marc André Glöckner
Stadtverwaltung Mainz