GINSHEIM-GUSTAVSBURG – Die Stadtverwaltung bittet die Bürger*innen zu beachten, dass ab sofort geänderte Regeln für Trauerfeierlichkeiten auf den Friedhöfen in Ginsheim und Gustavsburg gelten. So gilt die 3G-Regel in Trauerhallen für bis zu zehn Personen. Im Falle eines Nachweises per Test muss es sich um einen PCR-Test handeln. Bei mehr als zehn Personen gilt die 2G-Regel. Das heißt, die Personen müssen geimpft oder genesen sein. Maximal dürfen 70 Personen die Trauerhalle betreten. In der Trauerhalle muss während des kompletten Aufenthaltes eine medizinische Maske getragen werden.
Im Außenbereich dürfen bis zu 100 Personen nach der 3G-Regel an den Trauerfeierlichkeiten teilnehmen. Hier besteht keine Pflicht eine medizinische Maske zu tragen. Allerdings empfiehlt die Stadtverwaltung das Tragen einer medizinischen Maske zum eigenen Schutz und zum Schutz anderer Teilnehmenden. Wenn mehr als 100 Personen anwesend sind, gilt die 2G-Regel und es dürfen in diesem Fall ausschließlich geimpfte oder genesene Personen anwesend sein.
Yvonne Rüthel
Stadtverwaltung Ginsheim-Gustavsburg