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Ab 1. Mai 2025 nur noch digitale Lichtbilder für Personalausweise und Reisepässe zulässig

Bild von Andreas Lischka auf Pixabay

BISCHOFSHEIM – Die Gemeindeverwaltung Bischofsheim macht darauf aufmerksam, dass ab dem 1. Mai 2025 eine bundesweite Neuregelung im Pass- und Ausweiswesen in Kraft tritt: Lichtbilder für die Beantragung von Personalausweisen und Reisepässen dürfen nur noch digital eingereicht werden. Die Vorlage von gedruckten Passfotos ist nicht mehr zulässig.

Diese gesetzliche Änderung dient der Erhöhung der Sicherheit und des Fälschungsschutzes von Ausweisdokumenten. Zusätzlich werden auch Qualitätseinbußen beim Einscannen vermieden. Gleichzeitig wird der Antragsprozess vereinfacht und modernisiert.

Für die Bürgerinnen und Bürgern von Bischofsheim ist die Umsetzung dieser neuen Regelung einfach, denn die Gemeinde bietet schon seit Jahren die Möglichkeit, das Lichtbild direkt beim Bürgerservice digital aufzunehmen. Alternativ können auch Fotostudios, die an das sichere Übermittlungsverfahren angeschlossen sind, das Lichtbild digital an den Bürgerservice senden.

Rückfragen sind beim Bürgerservice unter der Telefonnummer 06144-404 240 oder unter der E-Mailadresse buergerservice@bischofsheim.de möglich. Bitte beachten: Besuchstermine beim Bürgerservice können online über die Homepage der Gemeinde unter www.bischofsheim.de/termine vereinbart werden. Alternativ ist eine Terminvereinbarung auch unter der Telefonnummer 06144-404 240 möglich.

Verena Kastrup
Gemeinde Bischofsheim