KREIS GROSS-GERAU – Die Kfz-Zulassungsbehörde der Kreisverwaltung Groß-Gerau erhielt Kenntnis von einem Fall, in dem ein Fahrzeughalter in ihrem Namen zur Zahlung eines vierstelligen Bußgeldes aufgefordert wurde. Als Tatbestände wurden „Pkw (Luxusklasse)“, „fehlende Steuerangaben“ und „kein Nachweis über Kapital“ angeben.
Achtung: Es handelt sich dabei um eine Fälschung und einen Betrugsversuch. Die Kfz-Zulassungsbehörde erlässt keine derartigen Bußgeldbescheide. Da nicht auszuschließen ist, dass es sich um keinen Einzelfall handelt, möchte der Kreis auf diesem Weg vor einer ungeprüften Zahlung warnen.
Der Kreis hat Strafanzeige bei der Polizei für den vorliegenden Fall erstattet.
Der Kreisausschuss des Kreises Groß-Gerau